Wirbel um Annulation von Ägypten-Reise – Versuchter Betrug!

Redaktion
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Dielsdorf,

Ein Mann wollte die Stornierungsgebühren der gebuchten Reise nicht tragen – und zeigte bei der Polizei an, dass sein Handy gestohlen wurde.

Reise Stornierungsgebühr betrug
Ein Dielsdorfer stornierte eine Schnäppchenreise nach Hurghada (EGY) noch am gleichen Tag seiner Buchung – und sollte fast den gesamten Preis bezahlen. (Symbolbild) - Unsplash

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Mann wollte die Annullierungsgebühren seiner Reise nicht tragen.
  • Deswegen log er, dass sein Handy gestohlen und seine Daten von Fremden genutzt wurden.
  • Doch die Polizei kam ihm auf die Schliche – und er darf ein Vielfaches zahlen.

Ein 57-jähriger Mann aus dem Raum Dielsdorf ZH fand im Dezember 2022 ein verlockendes Angebot: Eine Pauschalreise ins ägyptische Hurghada kostete für vier Personen lediglich 4100 Franken. Er schnappte zu – doch stornierte die Reise noch am selben Tag.

Doch die Annullierung der Reise war jedoch nicht kostenlos. Der Mann sollte fast den gesamten Preis von 3489 Franken zahlen. Als er die Rechnung erhielt, wandte er sich an das Inkassobüro mit einer ungewöhnlichen Geschichte: Er behauptete, dass jemand anderes seine Daten missbraucht habe, um die Reise zu buchen.

Geschickter Betrug oder einfache Lüge?

Er schien glaubwürdig, sodass das Inkasso gestoppt wurde. Im März 2023 ging er schliesslich zur Polizei seiner Gemeinde und erstattete Anzeige gegen Unbekannt. Er behauptete weiterhin, dass ein Unbekannter über sein gestohlenes Mobiltelefon Zugang zu seinen Daten erhalten hatte.

Doch seine Geschichte hielt nicht lange stand, wie der «Tagesanzeiger» berichtet: Die Polizei erstattete Anzeige gegen ihn und er wurde wegen versuchten Betrugs und Irreführung der Rechtspflege verurteilt.

Das Gesetz ist klar: Wer bei einer Behörde eine nicht existente Straftat anzeigt, «wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft».

Hohe Geldstrafe für Betrugsversuch

Die Staatsanwältin stellte fest, dass seine Anzeige nur dazu diente, den angeblichen Missbrauch durch einen unbekannten Täter zu verstärken. Er wurde zu einer bedingten Geldstrafe von insgesamt 9000 Franken verurteilt, seine Probezeit beträgt drei Jahre.

Zusätzlich muss er eine Busse von 1300 Franken zahlen sowie Verfahrenskosten in Höhe von 800 Franken tragen. Seine Tat hat auch einen Eintrag ins Vorstrafenregister zur Folge.

Ironisch: Obwohl es im Strafbefehl nicht erwähnt wird, muss er wahrscheinlich auch die Stornierungskosten tragen. Genau die, die er mit seiner Tat vermeiden wollte.

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