Wil: Gülle im Winter verteilt – Bauer muss blechen!
900 Franken Busse muss ein Bauer aus dem Raum Wil SG zahlen, weil er Gülle auf gefrorenen Boden kippte. Damit gefährdete er das Grundwasser.

Das Wichtigste in Kürze
- Insgesamt 1400 Franken muss ein Bauer aus dem Raum Wil zahlen.
- Der 31-Jährige hatte im Winter Gülle auf gefrorenem Boden ausgetragen. Das ist verboten.
- Es besteht eine Gefahr für das Grundwasser.
Auf gefrorenen Boden Gülle auszutragen, ist verboten. Weil ein Bauer aus dem Raum Wil SG es dennoch tat, muss er nun Strafe zahlen.
Eine Busse von 900 Franken wurde dem 31-Jährigen via Strafbefehl auferlegt, berichtet das «St. Galler Tagblatt». Dazu kommen 500 Franken Verfahrenskosten.
Eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 70 Franken wurde ebenso ausgesprochen – jedoch nur bedingt.
Der Bauer hatte im Januar Gülle auf einem Hof verteilt. Das war wegen der zu dieser Zeit herrschenden Vegetationsruhe aber nicht erlaubt.
Landstück lag in einem Gewässerschutzbereich
Das Problem mit Gülle auf gefrorenen Böden: Die Erde kann keine Flüssigkeit aufnehmen. Die Gefahr, dass die Gülle in Seen oder Bäche fliesst und somit ins Grundwasser gelangt, ist gross.
Im Fall des Bauers aus Wil war die Sache doppelt kritisch. Das betroffene Landstück liegt laut «Tagblatt» in einem Gewässerschutzbereich Au. Dort gibt es nutzbares Grundwasser, das besonders geschützt werden muss.
Ebenfalls bestraft wurde, dass der Bauer einen Prallteller statt eines Schleppschlauchs nutzte. In der Schweiz sind zur Umweltschonung Schleppschläuche auf Äckern und Grünflächen Pflicht.