Werden Haustier-Leben in der Schweiz genug geschützt?
Sein Auge hätte operiert werden und sein Leben weitergehen können. Doch der Halter wollte seinen Kater einschläfern lassen. Der Fall entfacht Diskussionen.

Anlässlich des Welttiertags am 4. Oktober hat die Tierschutzorganisation NetAP (Network for Animal Protection) auf einen Fall aufmerksam gemacht, der nach ihrer Einschätzung eine Lücke im Schweizer Tierschutzrecht offenlegt: Kater Felix hatte eine schwere Augenverletzung.
Weil diese über längere Zeit nicht behandelt worden war, konnte das betroffene Auge schliesslich nicht mehr gerettet werden. Eine operative Entfernung hätte dem ansonsten gesunden Tier jedoch die Chance auf ein beschwerdefreies Weiterleben ermöglicht.
Zunächst stimmte der Halter einer Operation zu, änderte dann aber seine Meinung und vereinbarte stattdessen einen Termin zur Euthanasie. Die behandelnde Tierärztin wollte den gesunden Kater nicht einschläfern und suchte nach einer Alternative.
Die Tierschutzorganisation NetAP erklärte sich bereit, Felix zu übernehmen, die Operationskosten zu tragen und einen Pflegeplatz zu organisieren. Doch der Halter wollte sein Tier nicht abgeben und bestand auf der Tötung. Wenige Stunden später war Felix tot.
Eine Frage der Tierwürde
Für NetAP ist der Fall kein Einzelfall. Die Organisation berichtet von Haustieren, die eingeschläfert würden, weil sie ihren Besitzern zu aufwendig oder lästig geworden seien – beispielsweise nach einem Umzug, wegen Ferien oder einer veränderten Lebenssituation.

Die heutige Schweizer Gesetzgebung schützt die Würde und das Wohlergehen von Tieren. Einen ausdrücklichen Anspruch auf Leben sieht das Tierschutzgesetz jedoch nicht vor. Die Tötung eines Tieres ist grundsätzlich möglich, sofern sie fachgerecht durchgeführt wird.
Genau hier setzt die Kritik von NetAP an. Die Organisation argumentiert, dass der Schutz der Tierwürde auch die Frage einschliessen müsse, ob das Leben eines gesunden Tieres überhaupt ohne triftigen Grund beendet werden dürfe.
Neuer Vorstoss im Ständerat
Mit der Motion «Nein zur Tötung von gesunden Haustieren» von Nationalrat Lorenzo Quadri lag dem Parlament bereits 2023 eine ähnliche Forderung vor. Der Nationalrat lehnte sie im Mai 2025 mit 121 zu 55 Stimmen ab. Bundesrat und Nationalrat sahen damals keinen ausreichenden Anlass für eine entsprechende Gesetzesänderung.
Nun kommt die Diskussion erneut auf den Tisch. Am 15. September 2026 hat Ständerat Daniel Jositsch die Motion 26.4117 «Explizite Verankerung des Lebensschutzes im Tierschutzgesetz» eingereicht. Ziel ist es, den Schutz des tierischen Lebens ausdrücklich im Tierschutzgesetz festzuhalten.
Für die Praxis könnte eine solche Änderung weitreichende Fragen aufwerfen: Wann ist die Tötung eines Tieres gerechtfertigt? Welche Rolle soll der Wille des Halters spielen? Und was soll geschehen, wenn ein Tier zwar nicht mehr erwünscht ist, aber problemlos von einer anderen Person oder Organisation übernommen werden könnte?
Gerade Tierärztinnen und Tierärzte geraten dabei in einen Spannungsbereich zwischen dem Wunsch des Tierhalters, der medizinischen Beurteilung und der eigenen Berufsethik. NetAP zitiert eine Tierärztin, die sich angesichts solcher Situationen «hilflos und vom Gesetzgeber im Stich gelassen» fühlt. Andere Veterinärmediziner würden sich weigern, ein gesundes Tier ohne medizinische Notwendigkeit zu töten.
Ähnliche Fälle auch in Horn
Die Bodensee Nachrichten haben nachgefragt, wie Tierärztinnen und Tierärzte aus der Region die Rechtslage und die Forderung nach einem ausdrücklichen Lebensschutz beurteilen.
Dr. med. vet. Gyselle van den Hurk von der Kleintierklinik am See in Horn begrüsst die Diskussion darüber, unter welchen Voraussetzungen ein gesundes Haustier eingeschläfert werden dürfe.
Wichtig sei ihr allerdings die klare Unterscheidung zu Nutztieren. In der Nutztierhaltung würden gesunde Tiere bestimmungsgemäss getötet. Bei Haustieren bestehe dagegen eine individuelle Mensch-Tier-Beziehung.
Deshalb stelle sich hier besonders die Frage, ob ein gesundes Tier allein auf Wunsch seines Besitzers eingeschläfert werden solle. Solche Anfragen gebe es auch in ihrer Praxis. Dahinter stehe aber häufig nicht einfach der Wunsch, ein Tier loszuwerden.

«Oft geht es um eine notwendige Operation oder Behandlung und um die damit verbundenen Kosten.» Manchmal veränderten sich auch die Lebensumstände eines Besitzers so stark, dass er keine Möglichkeit mehr sehe, das Tier zu behalten.
Verzicht als Voraussetzung
Wenn sie eine Euthanasie medizinisch und ethisch nicht vertreten könne, führe sie diese nicht durch, sagt van den Hurk. Stattdessen suche das Praxisteam mit den Besitzern nach einer anderen Lösung. Dabei arbeite die Praxis eng mit dem Tierschutzverein Rorschach und Umgebung zusammen.
Dessen Präsident Claudio Eicher arbeitet ebenfalls in der Praxis. So liessen sich rasch Alternativen finden, etwa indem der Tierschutzverein eine notwendige Behandlung übernimmt und das Tier anschliessend neu platziert. Voraussetzung sei, dass die bisherigen Besitzer auf das Tier verzichten und eine Verzichtserklärung unterzeichnen.
Eine rein finanzielle Unterstützung der Behandlung, während das Tier beim bisherigen Besitzer bleibe, sei nicht vorgesehen. Dass Tierärztinnen und Tierärzte ohne Weiteres bereit seien, gesunde Haustiere auf Wunsch einzuschläfern, könne sie aus ihrer Erfahrung nicht bestätigen. «Ich bin seit 26 Jahren Tierärztin und war noch nie gezwungen, gegen meine eigene Überzeugung ein gesundes Tier zu euthanasieren.»
In Ausnahmefällen habe sie körperlich gesunde Tiere eingeschläfert, etwa wegen einer schweren Aggressionsproblematik, bei der eine erhebliche Gefahr für Menschen und insbesondere für Kinder bestanden habe. Diese Entscheidungen habe sie fachlich und ethisch mittragen können.
Gnadenhof statt Euthanasie
Wie wichtig die Suche nach Alternativen sei, zeigten mehrere Fälle aus ihrer Praxis. Ein Hund war über längere Zeit nicht ausreichend behandelt worden und konnte schliesslich nicht mehr laufen. Die Besitzer wollten ihn einschläfern lassen.
Gemeinsam mit dem Tierschutzverein kümmerte sich das Praxisteam um ihn, brachte ihn wieder auf die Beine und platzierte ihn neu. Vergangene Woche gab es einen ähnlichen Fall mit einer Katze, die von einem Balkon gestürzt war. Auch hier stand zunächst eine Euthanasie im Raum.
Praxis und Tierschutzverein entschieden sich dagegen und suchten eine Alternative. Schliesslich bezahlten die Besitzer die Operation selbst und behielten ihre Katze. In einem weiteren Fall entschied sich der Tierschutzverein bewusst für das Weiterleben von Hund Kissy.
Das ältere Tier leidet unter Herz- und Augenproblemen und brauchte zudem eine Zahnsanierung. Trotz Alter und Krankheiten wurde es behandelt. Nun kommt es auf einen Gnadenhof, wo es seine verbleibende Lebenszeit verbringen darf.
«Euthanasie sollte bei einem Haustier nicht die Lösung für ein grundsätzlich lösbares finanzielles oder organisatorisches Problem sein», sagt van den Hurk.
Leide ein Tier und bestehe keine vernünftige medizinische Perspektive mehr, könne die Euthanasie hingegen ein wichtiger und tierschutzgerechter letzter Dienst am Tier sein.
Bei einem gesunden oder behandelbaren Tier sehe sie ihre Aufgabe darin, zuerst nach Alternativen zu suchen. Ihre Erfahrung zeige, dass sich gemeinsam mit engagierten Tierschutzorganisationen sehr häufig eine solche Alternative finden lasse.
Hinweis
Dieser Artikel ist zuerst in den «Bodensee Nachrichten» erschienen.








