Der Westschweizer Verzeichnis-Anbieter «zip.ch» hat bei der Wettbewerbskommission (Weko) eine Beschwerde gegen die Swisscom-Tochter Localsearch eingereicht.
Swisscom sieht sich mit Weko-Beschwerde von «zip.ch» konfrontiert. (Archiv)
Swisscom sieht sich mit Weko-Beschwerde von «zip.ch» konfrontiert. (Archiv) - sda - KEYSTONE/WALTER BIERI
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Verzeichnis-Anbieter «zip.ch» hat gegen die Swisscom Beschwerde eingereicht.
  • Die Swisscom verletze mit ihrem Produkt «Swiss List Starter» das Kartellgesetz.

Der Verzeichnis-Anbieter «zip.ch» hat bei der Weko Beschwerde gegen die Swisscom eingereicht. Der Vorwurf: Die Swisscom verletze mit ihrem Produkt «Swiss List Starter» das Kartellgesetz. Localsearch habe durch ihre «dominante oder gar monopolistische Stellung auf dem Verzeichnismarkt» ein «missbräuchliches und beispielloses Manöver» eingeleitet, teilte «zip.ch» am Donnerstag mit.

Dieses ziele darauf ab, den gesamten Markt für digitale Marketinglösungen mit ihrem Produkt zu blockieren.

Konkret habe die Swisscom mehr als 300'000 Unternehmen gezwungen, einen teureren digitalen Marketingvertrag abzuschliessen. De facto müssten sie dreimal mehr allein dafür bezahlen, dass die Verlinkung der Rubrik mit der Erstellung eines Profils bei «Google My Business» und Bing jetzt automatisch erfolge. Im Falle einer Ablehnung würden die Unternehmen ab dem 1. Januar 2020 keinen Zugang mehr zu ihrer Rubrik in den Verzeichnissen «local.ch» und «search.ch» haben, so der Vorwurf.

Es ist nicht das erste Mal, dass «zip.ch» gegen die Swisscom vorgeht. So reichte das Unternehmen im Sommer 2018 eine Klage bei der Eidgenössische Kommunikationskommission Comcom ein.

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