Was tut die Politik, um Anstieg der Gesundheitskosten zu dämpfen?

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    Bern,

    Um den Anstieg der Gesundheitskosten zu dämpfen, rechnet der Bund mit bis zu einer halben Milliarde Franken Sparpotenzial pro Jahr.

    Bundesrat
    Die Gesundheitskosten steigen. (Archivbild) - Keystone

    Um den Kostenanstieg im Gesundheitswesen zu dämpfen, überprüft der Bund die Leistungen, nimmt regelmässig mehrere Tarife unter die Lupe und sucht mit der Pharmabranche und den übrigen Akteuren nach Einsparpotenzialen. Laut dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) bleibt die Kostendämpfung eine Daueraufgabe.

    Kostendämpfungspaket: Seit 2026 wird das zweite Kostendämpfungspaket umgesetzt. Der Bund rechnet dabei mit einem Sparpotenzial von bis zu einer halben Milliarde Franken pro Jahr. Dabei geht es unter anderem um die Weitergabe von Mengenrabatten oder die Nutzung von Versichertendaten durch die Krankenkassen, um günstigere Methoden vorzuschlagen.

    Einheitsfinanzierung: Eine weitere Neuerung ab 2026 ist neben der Kostenfestlegung auf die kommenden vier Jahre hinaus die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen. Finanzielle Anreize gebe es dabei für Leistungen zu Hause oder in einer Einrichtung nicht mehr.

    Prämienverbilligungen: Die höheren Prämienverbilligungen durch die Kantone sollten indes ab 2028 Wirkung entfalten und die Bevölkerung entlasten. Die Kantone müssen ab 2028 rund 470 Millionen Franken mehr für die Prämienverbilligungen aufwenden. Das begann aufsteigend 2026 mit 3,5 Prozent bis zu 7,5 Prozent im Endausbau. Ziel dabei ist auch eine Angleichung der kantonal sehr unterschiedlichen Verbilligungen. Ab 2028 sind die Beiträge fix.

    Löhne: Der Nationalrat befasst sich in der Herbstsession mit der Frage, ob und wie die Löhne von Kaderangehörigen der Schweizer Krankenkassen gedeckelt werden sollen. Kernpunkt ist die Einführung einer oberen Entschädigungslimite für die Mitglieder der leitenden Organe der Kassen, für Tätigkeiten im Bereich der Grundversicherung. Heute verfügen die Krankenkassen bei der Festlegung der Entschädigungen für die Mitglieder ihrer Leitungsorgane über eine grosse Autonomie.

    Pflege: Dass Spitex-Organisationen pflegende Angehörige einstellen, bezahlen und auf Kosten der Grundversicherung respektive der Kantone und Gemeinden abrechnen dürfen, hat im Parlament Unmut ausgelöst. Der Nationalrat diskutiert diese Woche darüber. Dabei geht es um die Klärung der Frage, für welche Pflegeleistungen und zu welchem Tarif Angehörige von der Kranken-Grundversicherung bezahlt werden sollen, aber auch um die Qualität dieser Leistungen und Steuerungsmöglichkeiten für die Kantone. Bereits im Dezember 2025 überwies das Parlament einen Vorstoss mit der Forderung, die Vergütungen für Privatpersonen einzuschränken, die Angehörige pflegen.

    Verzicht: Personen, die ihre Krankenkassenprämien nicht selbst bezahlen, sollen nach dem Willen des Nationalrats ein alternatives Versicherungsmodell wählen und auf die freie Arztwahl verzichten müssen. Er hat kürzlich einen entsprechenden Vorstoss angenommen. Als Nächstes muss sich der Ständerat damit befassen. Konkret geht es in der Motion um Personen im Asylprozess sowie Bezügerinnen und Bezüger von Sozialhilfe sowie von Ergänzungsleistungen. Die Mehrheit argumentierte im Rat, Hausarztmodelle, Telmed oder Ähnliches seien für die allgemeine Bevölkerung längst der Standard. Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider verwies vergeblich darauf, dass die Kantone für Asylsuchende die freie Wahl des Versicherers schon heute einschränken könnten.

    Parallelimporte: Leistungserbringer im Gesundheitswesen wie Ärzte und Apotheken sollen Generika künftig parallel aus dem Ausland importieren können. Das Parlament hat Mitte September eine entsprechende Motion an den Bundesrat überwiesen. Dieser muss nun einen Umsetzungsvorschlag machen. Die Mehrheit hatte das Anliegen im Parlament damit begründet, dass Generika in der Schweiz deutlich teurer seien als im Ausland. Der Bundesrat war gegen die Motion. Er warnte vor negativen Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit, wenn Hersteller keinen Anreiz mehr hätten, für ihre Produkte in der Schweiz eine Zulassung zu beantragen. Es drohten Marktrückzüge.

    Automatismus: Massnahmen zur Dämpfung der Gesundheitskosten sollen sich unmittelbar auf die Krankenkassenprämien niederschlagen. Der Nationalrat forderte im Frühjahr mit einer angenommenen Motion mehr Gerechtigkeit, Verhältnismässigkeit und Transparenz bei den Gesundheitskosten. Die Mehrheit der grossen Kammer stört sich daran, dass die Prämien im vergangenen Jahrzehnt stark gestiegen seien, obwohl Kostendämpfungsmassnahmen Einsparungen von über zwei Milliarden Franken ermöglicht hätten. Die Motion geht nun an den Ständerat. Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider wies in ihrer Stellungnahme zum Vorstoss hin, dass es heikel, schwierig oder gar unmöglich sei, die Auswirkungen von Sparmassnahmen auf das Folgejahr mit Sicherheit zu kennen.

    Pflegeinitiative: Mit neuen gesetzlichen Regelungen soll die 2021 an der Urne klar angenommene Pflegeinitiative umgesetzt werden. Das neue Gesetz für bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege hat im April die erste Hürde geschafft. Nach einer langen Debatte nahm der Nationalrat die Vorlage in der Gesamtabstimmung an, er zog ihr zuvor aber mehrere Zähne. Nein sagte die grosse Kammer beispielsweise zur Verkürzung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 50 auf 45 Stunden. Nein sagte sie auch zu einer Kompetenz des Bundesrats, die wöchentliche Normalarbeitszeit im Bedarfsfall auf 40 Stunden senken zu können. Noch ist das Geschäft nicht unter Dach und Fach. Als Nächstes ist der Ständerat am Zug. Er wird frühestens in der Wintersession 2026 darüber beraten.

    Mindestfranchise: Der Bundesrat will die Krankenkassen-Mindestfranchise in einem ersten Schritt von 300 auf 400 Franken erhöhen. Ziel ist es, die Eigenverantwortung der Versicherten zu stärken und den Anstieg der Gesundheitskosten einzudämmen. Die Franchisenerhöhung und der Anpassungsmechanismus sollen den Versicherten den Anreiz geben, bei der Inanspruchnahme medizinischer Leistungen zurückhaltender zu sein. Befürworter der Vernehmlassungsvorlage versprechen tiefere Kosten, Gegner warnen vor einer unsozialen Belastung für Kranke und Arme. Der Bundesrat dürfte bald die Botschaft zur Vorlage verabschieden.

    Kommentare

    User #6321 (nicht angemeldet)

    Ich würde mal behaupten die machen nichts.

    User #2772 (nicht angemeldet)

    Es wird besorgt zur Kenntnis genommen und die Lage wird ganz genau beobachtet. Wenn ich so arbeiten würde, sässe ich morgen auf der Strasse.

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