Warum ein Serbe nach Ohrfeige die Schweiz verlassen muss
Wer seine Kinder ohrfeigt, ist in der Schweiz nicht integriert. Das findet ein Gericht und weist einen Serben deshalb aus. Ganz so einfach ist es jedoch nicht.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Ausländer ohrfeigt mehrfach seine Söhne.
- Deshalb muss der Mann nun in sein Heimatland zurück.
- Das Gericht erklärt, warum es zu diesem Urteil kommt.
Was finden Sie: Wieviel braucht es, dass ein Ausländer die Schweiz verlassen muss? Reicht es, wenn ein Vater seine Söhne ohrfeigt?
Das Solothurner Verwaltungsgericht meint ja. Die Richter haben heute Dienstag einem 40-jährigen Serben die Niederlassungsbewilligung entzogen, beziehungsweise nicht verlängert. Ohrfeigen und Schläge gehörten nicht zur Schweiz, so die Begründung.
Der Mann war erst mit 32 Jahren in die Schweiz gekommen, weshalb eine Rückkehr ins Heimatland zumutbar sei, so die Richter. Falls er die Kinder besuchen wolle, könne er dies im Rahmen von Kurzaufenthalten ohne Problem tun, schreibt die «Solothurner Zeitung».
Schläge als Zeichen mangelnder Integration
Er habe seinen Sohn «mit einem dünnen Ast mehrfach gegen den Körper geschlagen sowie den Jüngeren heftig an den Haaren gerissen», heisst es im Urteil. 2015 soll er seinen Sohn mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen haben. Die Frau hatte ihn deswegen angezeigt, er wurde zu einer Busse verurteilt von 500 Franken.
Zwei Jahre darauf zeigte die Frau ihren mittlerweile Ex-Mann erneut an, weil er einen Sohn geschlagen und an den Haaren gerissen habe. Fortan durfte der Vater seine Söhne nur noch begleitet besuchen.
Unregelmässig Unterhalt bezahlt
Strafrechtlich wenig bedeutsam, monierte das Gericht dies als mangelnde Integration des Mannes. Vier der fünf Richter gehören übrigens der FDP an, einer der SP. Sie gehen offenbar davon aus, dass wer in der Schweiz integriert ist, seine Kinder nicht schlägt.
«Es ist mithin fraglich, ob der Beschwerdeführer mit den in der Schweiz anerkannten Erziehungsmethoden vertraut ist», heisst es im Urteil. Zudem sei die wirtschaftliche Beziehung zu den Kindern nicht intensiv. Der Serbe zahlte unregelmässig, aber nach eigenen Angaben wann immer er konnte, Unterhaltsbeiträge.
Schlechte Arbeitsmoral und Schulden
Den Richtern missfiel darüber hinaus, dass der Mann nicht arbeiten wollte. Nachdem er vier Jahre arbeitslos war, nahm er eine Stelle auf dem Bau an. Ein Jahr später gab er nach einem Unfall jedoch an, nicht mehr arbeiten zu können, worauf ihm gekündigt wurde. Später arbeitete er wieder.
Doch: «Es ist augenfällig, dass positive Entwicklungen in der beruflichen Situation des Beschwerdeführers immer erst in Reaktion auf ungünstige behördliche Mitteilungen erfolgen», findet das Gericht. Und weiter: «Dies lässt doch erhebliche Zweifel an der Nachhaltigkeit dieser Entwicklung aufkommen.»
Zu guter Letzt kommen 42'000 Franken Schulden dazu. Dies ist auch der Grund, weshalb der Kanton auf den Verfahrenskosten von über 5000 Franken sitzen bleibt.