Das Strafverfahren gegen ein Mitglied des Jodlerchors Walzenhausen AR ist eingestellt worden. Die Staatsanwaltschaft ermittelte wegen Rassendiskriminierung.
Amerikanerin wegen Mordes verurteilt.
Ein Gerichtssaal. (Symbolbild) - pixabay
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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Strafverfahren im Blackfacing-Vorfall von Walzenhausen AR wurde eingestellt.
  • Der Angeklagte habe sich nicht rassistisch verhalten, wie die Staatsanwaltschaft mitteilt.

Im November 2022 war ein Mitglied des Jodlerchors Walzenhausen mit schwarz bemaltem Gesicht, Kraushaarperücke und Bastrock zu afrikanischen Klängen aufgetreten. Die Ausserrhoder Staatsanwaltschaft hatte deshalb gegen den Mann ein Verfahren wegen Rassendiskriminierung eröffnet.

Wie die «Sonntagszeitung» berichtet, wurde das Strafverfahren im Blackfacing-Vorfall nun eingestellt: Der Auftritt des Mannes sei nicht strafbar. Zwar bediene sich die Bekleidung und Inszenierung typischer Elemente des «Blackfacing». Dass sich der Mann rassistisch oder in irgendeiner, gegen die Menschenwürde verstossenden Weise äussert, könne hingegen nicht gesagt werden.

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