Nach einer Hochzeit weigerte sich ein Zürcher Mann, die Rechnung zu zahlen. Dafür wurde er nun verurteilt. Die Rechnung begleichen musste er trotzdem.
Hochzeit
Knatsch nach der Hochzeit. - Christin Klose/dpa-tmn

Das Wichtigste in Kürze

  • In Wallisellen ZH feiert ein junger Mann seine Hochzeit.
  • Nach dem Fest bekommt er eine Rechnung von insgesamt knapp 8000 Franken.
  • Diese begleicht er nicht, obwohl er im Vorfeld bereits eine Anzahlung tätigte.
  • Wegen Zechprellerei ist der 29-Jährige nun zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
Ad

Ein junger Mann aus Zürich feierte seine Hochzeit im Hotel Belair in Wallisellen. Danach hinterliess er eine unbezahlte Rechnung.

Obwohl er eine Anzahlung leistete, blieb der Restbetrag offen. Dieser Vorfall führte dazu, dass der frischgebackene Ehemann nun wegen Zechprellerei verurteilt wurde, wie «ZüriToday» berichtet.

Die Feierlichkeiten fanden im Juni 2022 statt. Anschliessend übernachtete das Paar im Hotel. Die Staatsanwaltschaft beschrieb das Ereignis als «Hochzeitsparty mit Speis und Trank». Doch erst, was nach der Party passierte, sorgte für rechtliche Konsequenzen.

Anzahlung geleistet – Endrechnung unbezahlt

Der 29-jährige Wirtschaftsinformatiker hatte vor dem Fest eine Anzahlung von 4350 Franken an das Hotel überwiesen. Nach der Feier erhielt er jedoch eine Rechnung von rund 8000 Franken für die gesamten Kosten des Festes.

Der Bräutigam schuldete dem Hotel in Wallisellen demnach fast 4000 Franken – die Rechnung beglich er nicht. Deshalb wurde er wegen Zechprellerei verurteilt.

Verurteilung und Strafe

Der junge Mann bekam eine Geldstrafe. Die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland entschied auf eine Busse von 300 Franken und eine bedingte Geldstrafe von 45 Tagessätzen à 30 Franken.

Wie «ZüriToday» schreibt, ist der ausstehende Betrag mittlerweile beglichen. Der Strafbefehl ist rechtskräftig.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

HochzeitFrankenStrafe