Im September 2019 verübte er einen Überfall auf den Volg in Gibswil ZH. Nun hat das Bezirksgericht Hinweil sein Urteil über den 47-jährigen Mann gefällt.
Volg
Das Logo der Volg. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Im September 2019 wurde eine Volg-Filiale überfallen.
  • Nun hat das Bezirksgericht Hinwil über die Strafe für den Täter entschieden.
  • Seine Partnerin wurde bezüglich der Tat jedoch freigesprochen.

Mit einer schwarz bemalten Spielzeugpistole bewaffnet erbeutete ein heute 47-Jähriger im September 2019 im Volg in Gibswil ZH 3000 Franken. Nun wurde im Bezirksgericht Hinwil in dem Prozess das Urteil gefällt, wie «Züriost» berichtet. Dieses ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

Den Mann erwartet nun eine Gesamtstrafe von 57 Monaten. Neben dem Raub werden ihm auch weitere Straftaten angelastet.

Zuerst muss er sich jedoch einer Sucht- und Wiedereingliederungstherapie unterziehen, welche sowohl stationär als auch ambulant erfolgt. Zur Tatzeit hatten er und seine Partnerin, die er im Auto zurückliess, Heroin intus.

Überfall von Volg: Partnerin nicht schuldig

Die Behandlung hat bereits begonnen. Zudem muss er für die 28'000 Franken Verfahrens- und Schadensersatzkosten aufkommen. Die Partnerin des Täters, die das Auto gefahren hatte, wurde bezüglich des Raubes freigesprochen.

Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor härtere Strafen gefordert, wie etwa einen Landesverweis der Frau. Das Gericht befand sie nur des Fahrens ohne Führerausweis für schuldig.

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