Verwahrung nach Dreifachmord in Basel ist rechtskräftig
Die Verwahrung eines 33-Jährigen in Basel ist rechtskräftig. Er hat die Berufung gegen das Urteil wegen Mordes zurückgezogen, wie sein Anwalt am Mittwoch auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA bestätigte. Sein schuldunfähiger Mandant tötete insgesamt drei Menschen.

Die «Basler Zeitung» berichtete zuerst über den Rückzug der Berufung. Das Strafgericht Basel-Stadt verurteilte den 33-Jährigen im Dezember 2025 zu einer ordentlichen Verwahrung, nachdem er im August 2024 am Nasenweg eine Frau mit einem Messer getötet hatte.
Das Gericht kam zum Schluss, dass der Mann aufgrund einer psychischen Störung weitere Taten dieser Art begehen könnte. Eine bedingte Entlassung aus der ordentlichen Verwahrung sei zwar möglich, in diesem Fall jedoch nach gegenwärtigem Kenntnisstand unwahrscheinlich, so das Urteil.
Der Verurteilte war zuvor im Rahmen einer stationären Massnahme therapiert worden, nachdem er bereits 2014 im selben Quartier zwei Frauen getötet und einen Mann schwer verletzt hatte. Bei einem Freigang aus der Psychiatrie suchte er zehn Jahre später den Nasenweg wieder auf und wurde rückfällig.
Der Mann leidet an einer paranoiden Schizophrenie mit visuell-halluzinatorischem Erleben und nimmt eine Nebenrealität wahr, wie der psychiatrische Gutachter im Dezember vor Gericht erklärte. Er gewähre aber anderen keinen Einblick in diese Nebenrealität und gelte derzeit als therapieresistent. Der genaue Deliktmechanismus bleibe unklar.






