Versicherungsverband kritisiert Erhöhung als «nicht sachgerecht»
Der Schweizerische Versicherungsverband kritisiert die deutliche Erhöhung des BVG-Mindestzinssatzes auf Vorsorgevorhaben als «nicht sachgerecht». Aus seiner Sicht sollte der Satz bei 1,0 Prozent liegen.

Entscheidend sei, dass die gesetzliche Mindestgarantie auch für Vorsorgeeinrichtungen mit tiefer Risikofähigkeit langfristig tragbar bleibe, stellt der Versicherungsverband (SVV) in einer Mitteilung vom Montag weiter fest.
Die seit 2018 angewandte Berechnungsformel der BVG-Kommission reagiere zu stark auf kurzfristige Veränderungen an den Finanzmärkten und trage der langfristigen Tragbarkeit einer gesetzlichen Mindestgarantie zu wenig Rechnung. Nach den Bestimmungsgrundsätzen des SVV wäre für 2027 ein Mindestzinssatz von 1,0 Prozent opportun.
Der Mindestzins müsse auch für wenig risikofähige Kassen tragbar sein. Die Anlageergebnisse vieler Vorsorgeeinrichtungen seien zuletzt sehr erfreulich ausgefallen. Gute Ergebnisse des Gesamtmarkts könnten jedoch nicht eins zu eins auf den gesetzlichen Mindestzins übertragen werden.
«Denn während Anlageergebnisse im Nachhinein ermittelt werden, wird der BVG-Mindestzinssatz im Voraus festgelegt und muss unabhängig davon erfüllt werden, wie sich die Finanzmärkte im kommenden Jahr entwickeln», so der SVV.






