Vernehmlassung zeigt Lücken in erleichterter E-Ladeinfrastruktur
Sollen Mieterinnen und Mieter künftig leichter Zugang zu Ladeinfrastruktur für E-Autos erhalten? Während Gegner vor staatlichem Zwang warnen, sehen Befürworter Chancen für das Energiesystem. Klarere Regeln wünschen sich aber beide Lager, wie die Vernehmlassung gezeigt hat.

Die vorgesehene Änderung des Energiegesetzes hat zum Ziel, dass Stockwerkeigentümerinnen und Mieter einen Einbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge durchsetzen können. Die Eigentümerschaft soll die Grundinstallation auf Verlangen bereitstellen müssen. Voraussetzung dafür ist eine nicht näher definierte «Zumutbarkeit».
Angestossen hat dies das Parlament: Beide Räte standen hinter einer entsprechenden Motion von GLP-Präsident und Nationalrat Jürg Grossen und überwiesen sie gegen den Willen des Bundesrats. Letzterer schickte die Vorlage bis diesen Montag in die Vernehmlassung – wo sie nicht nur auf Zustimmung stiess.
Die Mitte-Partei beispielsweise befürchtet einen zu starken Eingriff in die Investitionsentscheidungen, wie sie in ihrer Stellungnahme schreibt. Sie lehnt das Ansinnen ab und setzt auf eine Förderung «mit Anreizen statt mit staatlichem Zwang». Der Partei zufolge könnten zusätzliche Hürden die Bereitschaft zur Vermietung beeinträchtigen. «Die Förderung der Elektromobilität darf nicht zulasten eines attraktiven und bezahlbaren Wohnungsangebots gehen», heisst es.
Auch die SVP befürchtet laut ihrer Vernehmlassungsantwort, dass die Vorlage die Wohnkosten «künstlich in die Höhe treiben» würde. Sie lehnt die Vorlage im Kern mit Verweis auf das Eigentumsrecht ab. Sie fordert, dass der E-Ausbau über den freien Markt und private Vereinbarungen geregelt wird und nicht über einen «Installationszwang».
Die Partei macht somit den gleichen Vorbehalt geltend wie der Schweizer Hauseigentümerverband. In dessen Stellungnahme heisst es, ein staatlicher Eingriff in die Eigentumsgarantie sei «weder notwendig noch verhältnismässig». Zudem lasse die Vorlage aus seiner Sicht praktische Fragen offen, was neue Konflikte verursachen würde.
Casafair, der Verband für umweltbewusste und faire Hauseigentümer, unterstützt die Grundinstallationspflicht hingegen – mit Blick auf das Netto-Null-Ziel. Zwecks Praxistauglichkeit fordert er jedoch klare Kriterien dafür, was als «zumutbar» gilt. Nötig sei dies insbesondere für kostendeckend vermietete Liegenschaften. Und: Wenn die Installation wegen fehlender Mittel unzumutbar sei, brauche es Fördermittel vom Bund.
Eine Konkretisierung der Zumutbarkeit befürworten auch der Verkehrsclub der Schweiz (VCS), Swiss Emobility sowie der Branchenverband Auto-Schweiz. Sie stehen hinter der Vorlage, wobei Letzterer fordert, zusätzlich die Verhältnismässigkeit als Grundsatz im Gesetz zu verankern.
Ausserdem wünschen sich die drei Verbände eine grössere Anspruchsgruppe. So bevorzugt der VCS eine vom Bundesrat verworfene Variante, wonach nicht nur die «Bewohnerschaft» einer Liegenschaft einen E-Anschluss verlangen kann, sondern auch alle anderen Personen es können, denen ein Parkplatz zur Nutzung überlassen wird.
Auch die Grünen sehen bei dieser Variante Vorteile, zumal gerade in Städten nicht alle Liegenschaften eigene Parkplätze hätten. Der fehlende Zugang zum Laden sei eine der grössten Hürden bei der Elektrifizierung der Personenwagen, machen sie in ihrer Stellungnahme geltend. Zudem fordert die Partei eine Präzisierung, wonach einzig der Mietzins des Parkplatzes steigen dürfe und keinesfalls jener der dazugehörigen Wohnung.
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund bringt zusätzlich die Sorge vor einer – aus seiner Sicht sachfremden – Abwälzung auf sämtliche und somit auch unbeteiligte Parkplatzmietende ins Spiel. Rüstet die Eigentümerschaft gleich die ganze Parkierungsfläche nach, solle sie einzig die Kosten für die Basisinfrastruktur an die Allgemeinheit weitergeben können, findet der Dachverband.






