Für das nationale Kinderkrebs-Register ist ab Anfang 2020 die Universität Bern verantwortlich. Sie hat die Aufgabe nun vom Bund erhalten.
Vor dem Hauptgebäude der Universität Bern.
Vor dem Hauptgebäude der Universität Bern. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ab 2020 führt die Universität Bern das nationale Kinderkrebs-Register.
  • Das Krebsregistrierungsgesetz tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

Für das nationale Kinderkrebs-Register ist ab Anfang 2020 die Universität Bern verantwortlich. Sie führt bereits seit über 40 Jahren das Schweizer Kinderkrebsregister und hat die nationale Aufgabe nun vom Bund erhalten.

Das Krebsregistrierungsgesetz tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Es bringt für alle Spitäler in der Schweiz die Pflicht, Krebserkrankungen zu melden, sowohl bei Kindern wie auch bei Erwachsenen. Im Register werden sie dann einheitlich erfasst. In einigen Kantonen gibt es bereits Krebsregister.

Das Schweizer Kinderkrebsregister, das dem Institut für Sozial- und Präventivmedizin der Universität Bern angegliedert ist, hat vom Bund nun den Auftrag erhalten, das Register für Kinder zu führen, wie die Universität Bern am Montag mitteilte. Es muss die Erkrankungen der bis 19-Jährigen erfassen.

12'200 Patientinnen und Patienten

Das Schweizer Kinderkrebsregister (SKKR) erfasst seit 1976 Krebserkrankungen von Kindern und Jugendlichen. Bis 2017 nahm es Daten von gegen 12'200 Patientinnen und Patienten auf. Gemeldet werden Neuerkrankungen, Behandlungen und Langzeituntersuchungen. Alle Kliniken, die Kinder mit Krebs behandelten, meldeten Daten.

Jährlich erkranken rund 300 Kinder und Jugendliche an Krebs. Die Erkrankung sei bei ihnen selten, schreibt die Universität Bern. Doch es gehe um andere Krebsarten als bei Erwachsenen: Am häufigsten sind demnach Leukämien, Tumoren im Gehirn, Lymphome und seltene Tumoren aus unreifem embryonalem Gewebe, die Erwachsene nicht haben.

Die Aufgaben des Kinderkrebsregisters - erfassen, über die Gesundheit der Betroffenen berichten und Forschung unterstützen - werden ab 2020 vom Bund finanziert. Der gesetzliche Auftrag und die stabile Finanzierung seien für Patienten, Angehörige und behandelnde Ärzte eine grosse Verbesserung, schrieb die Universität Bern.

Die Forschung selbst über Kinderkrebs dagegen fällt nicht unter das neue Gesetz. Hier sei das Kinderkrebsregister, das schon heute selbst forsche, weiterhin auf Gelder von Dritten angewiesen, hiess es in der Mitteilung.

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