Auch unter 18-Jährige dürfen legal eine kleine Menge Cannabis mit sich führen, entscheidet das Obergericht. Das passt Suchtexperten gar nicht.
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Mit Andrin würde Lucas gerne ein paar spezielle Pflanzen rauchen. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Obergericht hat einen 16-Jährigen freigesprochen, der mit Marihuana unterwegs war.
  • Experten sind davon nicht begeistert.
  • Die Oberjungendanwaltschaft zieht das Urteil nun weiter ans Bundesgericht.

Das Zürcher Obergericht hat einen 16-Jährigen freigesprochen, der mit 1,4 Gramm Marihuana erwischt worden war. Es bestätigte damit das Urteil des Bezirksgerichts Winterthur.

Es handle sich lediglich um eine geringfügige Menge, deren Besitz zum Eigenkonsum nicht strafbar sei, so die Begründung. Hintergrund ist ein Bundesgerichts-Beschluss vom September 2017, welcher den Besitz von Cannabis bis zu zehn Gramm zu Konsumzwecken erlaubt. Das Urteil gelte für Jugendliche genauso wie für Erwachsene, so der Entscheid des Obergerichts zum aktuellen Fall.

Experten kritisieren das Urteil

Die Oberjugendanwaltschaft widerspricht dem. Es sei nie die Absicht des Gesetzgebers gewesen, dass kleine Mengen Cannabis auch für Jugendliche straffrei sein sollten, wie das «SRF» berichtet. Das Gesetz sei ausdrücklich nur für Erwachsene angepasst worden. Die Oberjugendanwaltschaft zieht das Urteil des Obergerichts aus diesem Grund ans Bundesgericht weiter.

Auch Präventionsexperten kritisieren das Urteil des Zürcher Obergerichts und sind der Auffassung, dass Jugendliche und Erwachsene in Sachen Cannabis unterschiedlich behandelt werden sollten. Schliesslich seien die langfristigen Auswirkungen des Konsums auf Gesundheit und Psyche noch weitestgehend unbekannt.

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