Das Gratis-Angebot für die öV-Nutzung für Geflüchtete aus dem Ukraine-Krieg wird nicht verlängert. Es gilt nur noch bis Ende Mai.
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Zwei Frauen, die vor dem Ukraine-Krieg geflüchtet sind, am Zürcher Hauptbahnhof. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ukraine-Flüchtlinge können in der Schweiz noch bis Ende Mai graits öV fahren.
  • Das Angebot wird nicht verlängert, da Abläufe inzwischen aufgebaut wurden.
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Flüchtlinge aus dem Ukraine-Krieg können den öffentlichen Verkehr in der Schweiz noch bis am 31. Mai gratis nutzen. Danach müssen Billette wieder bei den Behörden bezogen oder selbst bezahlt werden – ausser für die Anreise in der Schweiz oder die Durchreise.

Seit dem 1. März gewährt die Alliance Swisspass allen aus der Ukraine flüchtenden Personen die kostenlose Nutzung des öffentlichen Verkehrs (öV) für die Anreise zu ihren Bestimmungsorten in der Schweiz oder die Durchreise, wie die Branchenorganisation des öffentlichen Verkehrs am Mittwoch mitteilte.

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Die Reiseentschädigung beispielsweise für das Generalabonnement oder ein Privatauto beträgt 11'500 Franken. (Symbolbild) - keystone

Seit dem 21. März können demnach Kriegsvertriebene, die den Schutzstatus S beantragt oder erhalten haben, zudem den öffentlichen Verkehr in der Schweiz auf den Strecken des Generalabonnements (GA) kostenlos nutzen. Diese Regelung gilt noch bis zum 31. Mai 2022.

Asylbehörden für Flüchtlinge aus Ukraine-Krieg zuständig

Bund und Kantone hätten inzwischen die Abläufe in der Registrierung und Betreuung der Ukraine-Flüchtenden aufgebaut, hiess es weiter. Daher habe die Alliance Swisspass in Absprache mit dem Staatssekretariat für Migration (SEM) beschlossen, das befristete Angebot nicht zu verlängern und per 1. Juni 2022 zur ursprünglichen Regelung zurückzukehren.

Mit dieser können die Bundesasylzentren oder die kantonalen Sozialhilfebehörden den bedürftigen Kriegsvertriebenen aus der Ukraine für notwendige Reisen weiterhin entsprechende Fahrausweise abgeben. Es gelten laut Alliance Swisspass somit wieder die gleichen Regelungen wie für Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und Geflüchtete aus anderen Ländern.

Unverändert bestehen bleibt demnach die Regelung, dass aus der Ukraine geflüchtete Personen den öffentlichen Verkehr kostenlos für die Einreise zu ihrem Bestimmungsort in der Schweiz oder die Durchreise nützen dürfen. Für alle anderen Reisen im öffentlichen Verkehr müssen ab dem 1. Juni 2022 reguläre Fahrausweise gekauft werden.

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