Travail Suisse fordert Verbesserungen für Teilzeitarbeit

Keystone-SDA
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Bern,

Rund 37 Prozent der Arbeitnehmenden in der Schweiz arbeiten Teilzeit. Travail Suisse fordert 19 Massnahmen zur Verbesserung ihrer Bedingungen.

Das Logo der Gewerkschaft Travail.Suisse an einem Gebäude in Bern.
Der Verband fordert gesetzliche Anpassungen, etwa bei Rente und Arbeitnehmerschutz für Teilzeitbeschäftigte. (Archivbild) - keystone

Rund 37 Prozent aller Arbeitnehmenden in der Schweiz arbeiten Teilzeit. Der Arbeitnehmerdachverband Travail Suisse hat am Dienstag 19 Forderungen präsentiert, um die Bedingungen dabei zu verbessern und die Nachteile zu beseitigen.

Teilzeitarbeit ist eine Besonderheit der Schweizer Wirtschaft, wie Vertreterinnen und Vertreter von Travail Suisse und Mitgliederverbänden am Dienstag vor den Medien in Bern erklärten. Sie wird zu 56 Prozent von Frauen und zu 16 Prozent von Männern ausgeübt. Bei beiden Geschlechtern nimmt sie stetig zu.

Die Analyse zeige, dass Teilzeitarbeit den Bedürfnissen der Arbeitnehmenden entspricht, sagte Travail-Suisse-Präsident Adrian Wüthrich. Sie dürfe nicht weiter ein Armutsrisiko und Karrierehindernis sein, sondern müsse eine echte, gleichwertige Alternative zur Vollzeitarbeit bilden.

Gesetzliche Anpassung gefordert

Der Dachverband fordert deshalb eine Anpassung der auf Vollzeitstellen ausgerichteten Gesetze. Unter anderem gelte es, das Rentensystem und den Arbeitnehmerschutz bei Teilzeitarbeit zu verbessern.

Eine weitere Forderung betrifft die Löhne. Gerade in Niedriglohn-Sektoren würden viele Frauen Teilzeit arbeiten, führte Syna-Präsidentin Yvonne Feri aus. Sie dürften nicht weiter vor der Alternative Armut oder Überlastung stehen.

Darum müssten bei Vollzeit-Pensen Mindestlöhne von 4500 Franken im Monat für Ungelernte und von 5000 Franken für Menschen mit Berufslehre der Massstab in allgemein verbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen (GAV) sein.

Gemäss Nationalrätin Greta Gysin (Grüne/TI), der Präsidentin von Transfair, braucht es zur Planbarkeit von Teilzeitarbeit und Familie fixe freie Tage. Die Post habe sich gegen diese Vereinbarung bei den letzten GAV-Verhandlungen gesträubt, mache nun aber gute Erfahrungen damit.

Teilzeitkräfte als Überstundenpuffer

Die Arbeitnehmerseite benutze vielfach Teilzeitkräfte als Überstundenpuffer, kritisierte Giorgio Fonio, Mitte-Nationalrat (TI) und Travail-Suisse-Vizepräsident. Deren Überstunden nämlich müssten sie nicht bezahlen, denn sie erreichten die wöchentlichen Vollzeit-Arbeitszeiten nicht. Das aktuelle Arbeitsgesetz kenne für Teilzeitarbeit keinen Zeitschutz. Dabei müsste die Höchstarbeitszeit eigentlich proportional zum Pensum festgelegt sein.

Adrian Wüthrich erinnerte daran, dass die Schweizer Beschäftigten gemäss dem Bundesamt für Statistik mit einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von 42 Stunden und 19 Minuten in einer 100-Prozent-Stelle Arbeits-Europameister sind. Trotz gestiegener Produktivität habe sich daran nichts geändert.

Die aktuelle Kritik der Arbeitgeber an der Teilzeitarbeit sei nicht angebracht. Dank verbesserter Bedingungen könnten Paare mit Kindern mehr Teilzeit arbeiten. Damit liesse sich dank der besseren Ausschöpfung des Arbeitskräftepotenzials der Fachkräftemangel bekämpfen, was letztlich wieder der Wirtschaft zugutekomme.

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