Am Montag wurde in einer Wohnung in Courfaivre JU ein totes Ehepaar gefunden. Dem Drama ging offenbar ein Kampf voraus.
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In Courfaivre JU wurden zwei Leichen gefunden. - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Am Montag wurden in Courfaivre im Jura zwei Leichen gefunden.
  • Die Toten sollen gemäss Staatsanwaltschaft nackt gewesen sein.
  • Auch ein Abschiedsbrief wurde in der Wohnung gefunden.

Vergangenen Montag wurden in einer Wohnung in Courfaivre JU zwei Leichen gefunden. Bislang war nur bekannt, dass es sich bei den Toten um ein Ehepaar handelt. Zudem wurde vermutet, dass die Tat durch eine Hieb- und Stichwaffe erfolgte. Nun hat die jurassische Staatsanwaltschaft weitere Details bekannt gegeben.

Das Ehepaar wurde demnach nackt in der Wohnung aufgefunden. Zwei Stichwaffen lagen neben den toten Körpern. Beide starben jedoch an einer Nackenverletzung durch einen scharfen Gegenstand, wie die Staatsanwältin mitteilt.

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Dem Tötungsdelikt ging offenbar ein kampf voraus. - Keystone

Die Staatsanwaltschaft geht deshalb von einem Kampf zwischen dem Ehepaar aus. Die Frau, die mehr Verletzungen aufwies als der Mann, wies Schnittwunden an den Händen auf. Diese stammten vermutlich von einem Verteidigungsversuch.

In der Wohnung der Verstorbenen fanden die Ermittler nun auch einen Abschiedsbrief. Es ist jedoch noch unklar, wer diesen verfasst hat. Auch der genaue Tathergang wird weiterhin untersucht.

Dem Kampf voraus ging eine Klage

Rund eine Woche vor der Tat habe die Frau Klage gegen ihren Ehepartner eingereicht, so die Staatsanwaltschaft. Er habe sie vergewaltigt und dabei auch mit einer Waffe gedroht. Der Angeklagte gab sein Handeln bei einer Befragung durch die Polizei weitgehend zu.

Die Polizei beschlagnahmte daraufhin all seine Schusswaffen. In Untersuchungshaft wurde er jedoch nicht beordert, da er bis zu der Anklage keine Einträge im Strafregister aufgewiesen hatte. Der Kontakt zu seiner Frau wurde ihm jedoch verboten und der Schlüssel zum Haus entzogen.

Nur drei Tage vor dem Tod des Ehepaares wurde der Mann noch einmal befragt. Dies, weil sich die Familie der Ehefrau erneut besorgt an die Polizei gewendet hatte. Wieder hätte aber nichts auf die bevorstehende Tat hingewiesen, schreibt die Staatsanwaltschaft.

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