Totes Kind im Keller - Eltern stehen vor St. Galler Kantonsgericht

Das Wichtigste in Kürze
- Die Eltern einer verstorbenen Zweijährigen müssen sich heute vor Gericht verantworten.
- Ihnen wird eine Verletzung der elterlichen Sorgfaltspflicht vorgeworfen.
- Die Polizei hatte das tote Mädchen im Keller des Hauses gefunden.
Im August 2015 entdeckte die Polizei im Keller eines Hauses in Staad SG ein totes Mädchen. Die Eltern des Kindes - eine heute 37-jährige Deutsche und ein 57-jähriger Schweizer - stehen in Verdacht, ihre elterlichen Sorgfaltspflichten verletzt und die gemeinsame Tochter vernachlässigt zu haben.
Konkret wird ihnen vorgeworfen, die Tochter nicht altersgerecht ernährt und ihr keine ausreichende Bewegung ermöglicht zu haben. Ebenfalls sollen sie die medizinische Versorgung, die körperliche Hygiene und die sozialen Kontakte des einjährigen Mädchens vernachlässigt haben.
Eltern sollen Kind vernachlässigt haben
Das Kreisgericht Rorschach sprach die Eltern im Dezember 2018 wegen fahrlässiger Tötung schuldig. Die Mutter wurde zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Der Vater soll fünf Jahre ins Gefängnis.
Die Anklage hatte den Beschuldigten vorgeworfen, sie hätten ihre Tochter wegen ihrer Drogensucht so sehr vernachlässigt, dass sie starb. Es sei danach «wie Abfall» behandelt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Tötung gefordert.
Die Verteidigung hatte für beide Angeklagten auf Freispruch plädiert. Die Anwältin der Mutter hatte erklärte, es gebe in diesem Fall keine Geständnisse. Deshalb handle es sich um einen Indizienprozess. Beim Kind sei keine Todesursache mehr feststellbar gewesen. Vermuten lasse sich ein Atemstillstand oder ein plötzlicher Kindstod.
Die Eltern gingen in Berufung. Die Staatsanwaltschaft erhob in beiden Fällen Anschlussberufung.