Baselland

    Tödliche Lachgasfahrt: Verteidigung will Freisprüche in Kernpunkten

    Keystone-SDA
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    Liestal,

    Ein 23-jähriger Schweizer steht seit Montag vor dem Baselbieter Kantonsgericht. Er muss sich in zweiter Instanz wegen eines tödlichen Verkehrsunfalls verantworten. Die Verteidigung forderte Freisprüche in den Hauptpunkten.

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    Das Baselbieter Kantonsgericht in Liestal. (Archivbild) - keystone

    «Der Unfall ist eine Tragödie, das ist keine Frage. Aber eine Tragödie ist keine Grundlage für strafrechtliche Konsequenzen», sagte Verteidiger Alain Joset. Das Gericht müsse beurteilen, ob sein Mandant etwas strafrechtlich Relevantes getan habe.

    Die vorinstanzliche Beurteilung sei in vielen Punkten korrekt, hielt Joset fest. Es sei jedoch nicht haltbar, dass der Beschuldigte Lachgas konsumiert habe, obwohl ihn die Mitfahrer davor gewarnt hätten. Vielmehr hätten alle Fahrzeuginsassen zusammen die Fehlentscheidung getroffen.

    Joset forderte für seinen Mandanten Freisprüche von den zentralen schweren Vorwürfen sowie die Abweisung der Genugtuungsforderungen. Sollte das Gericht dennoch zu Schuldsprüchen gelangen, sei die vom Strafgericht gesprochene Strafe von vier Jahren und neun Monaten zu hoch.

    Bezüglich des Anklagepunkts der Gefährdung des Lebens sagte der Verteidiger, dass weder ein direkter Vorsatz noch das Wissen um das Schaffen einer lebensgefährliche Situation nachgewiesen seien. Auch die erforderliche Skrupellosigkeit sei nicht gegeben.

    Zur fahrlässigen Tötung und der mehrfachen versuchten fahrlässigen Tötung sagte Joset, dass die Mitfahrer in den Lachgaskonsum im Auto eingewilligt hätten. Strafrechtlich belangt könne sein Mandant nur, hätten sie das nicht, so die Lehre. Die Stimmung im Auto wertete er als Einwilligung. Von einem Vorsatz könne schon gar keine Rede sein.

    Der Beschuldigte machte auf Fragen von Gerichtspräsident Dieter Eglin hin kaum Angaben zu seiner Person oder zum Unfall. In seinem letzten Wort gab der Beschuldigte an, der Tod seines Freundes tue ihm Leid. Allerdings betrachte er seine Mitfahrenden als ebenso schuldig wie sich selbst.

    «Der Beschuldigte wusste genau, was er tat», sagte Staatsanwalt Matthias Walter. Das habe auch das Strafgericht erkannt. Die Staatsanwaltschaft bestreite nur die rechtliche Würdigung der Vorinstanz. Dass es sich um ein Fahrlässigkeitsdelikt handle, sei nicht nachvollziehbar. Näher liege ein Eventualvorsatz, also dass der Beschuldigte den Tod seiner Mitfahrer in Kauf genommen habe.

    Das jugendliche Alter dürfe sich maximal mildernd auf das Strafmass auswirken, nicht aber auf die Würdigung der Tat, erklärte Walter. Der Beschuldigte sei in den Hauptpunkten wegen enventualvorsätzlicher Tötung sowie mehrfacher versuchter eventualvorsätzlicher Tötung schuldig zu sprechen und zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten zu verurteilen.

    Die meisten Privatkläger schlossen sich der Argumentation der Staatsanwaltschaft an und forderten höhere Genugtuungen vom Beschuldigten, als sie das Strafgericht gewährt hatte. Zudem wollten sie ihm einen höheren Haftungsanteil zugeschrieben sehen, obwohl ihre Mandanten teilweise nicht oder nicht richtig angegurtet waren.

    Das Leben der Eltern habe sich durch den Unfall völlig verändert und sie litten am Verlust ihres Sohnes, sagte Daniel Tschopp, Vertreter der Angehörigen des getöteten 18-Jährigen. Für sie forderte Tschopp je 60'000 Franken und je rund 26'700 Franken für die beiden Geschwister, die auch mit psychischen Folgen zu kämpfen hätten.

    Anwältin Nuray Tekdemir vertrat die beiden damals 16-jährigen (heute 21), die den Unfall mit schweren Verletzungen auf der Rückbank überlebten. Für sie forderte Tekdemir Genugtuungen von 38'000 und 19'000 Franken. Der Vertreter des damals 17-jährigen Überlebenden (heute 22) verlangte zumindest eine Bestätigung des vorinstanzlichen Urteils, inklusive einer Genugtuung von 7440 Franken für seinen Mandanten.

    Der Beschuldigte hatte im November 2021 auf der A2 bei Arisdorf BL unter Lachgaseinfluss die Kontrolle über sein Auto verloren und war in eine Betonbucht geprallt. Ein 18-Jähriger im Auto starb, der Fahrer und drei weitere Personen wurden zum Teil schwerst verletzt. Das Strafgericht hatte den Lenker im April 2025 wegen fahrlässiger Tötung als schwerstes Delikt zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt.

    Das Kantonsgericht wird sein Urteil am Freitag um 14 Uhr verkünden. Bis zum Erwachsen der Rechtskraft gilt die Unschuldsvermutung.

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