Tierschutzorganisationen fordern ein Ende der proaktiven Wolfsjagd. Währen der zweimonatigen Jagdverordnung seien mindestens zwei Rudel ausgelöscht worden.
Der Umgang mit dem Wolf sorgt seit Jahren für heftige Debatten. (Themenbild)
Der Umgang mit dem Wolf sorgt seit Jahren für heftige Debatten. (Themenbild) - sda - KEYSTONE/DPA/CHRISTIAN CHARISIUS

Mehrere Tierschutzorganisationen verurteilen die proaktive, vorauseilende Tötung von Wölfen. Während der am Mittwoch zu Ende gehenden zweimonatigen Jagdverordnung seien rund 50 Wölfe getötet und mindestens zwei ganze Rudel ausgelöscht worden. Die Verordnung widerspreche dem Jagdgesetz, und das Umweltdepartement solle zu einer «sachgerechten Arbeit» zurückkehren, fordern die Organisationen.

Die «handstreichartig verfügte Jagdverordnung mit willkürlich festgelegten Schwellenwerten» und die darauf basierende, «flächendeckend bewilligte Eliminierung ganzer Rudel» sei ein «Schnellschuss mit bedenklichen Folgen» gewesen, schreiben Birdlife, die Gruppe Wolf Schweiz, Pro Natura und der WWF in einer Mitteilung vom Dienstag.

Herdenschutz zeige Wirkung

Die gesetzlich geschützte Tierart Wolf sei zum Schädling degradiert worden, und auch weitgehend unauffällige Rudel hätten dezimiert oder gar eliminiert werden sollen. Dabei zeige die bis Ende 2023 nachgeführte Rissbilanz, dass der Herdenschutz wirke. Im Kanton Graubünden zum Beispiel seien die Risse an Nutztieren um fast 50 Prozent zurückgegangen, im Kanton Glarus um rund 80 Prozent.

Dass mögliche, grössere Schäden durch Wölfe proaktiv durch Regulierung reduziert werden können, sei unbestritten und im Jagd- und Schutzgesetz (JSG) so vorgesehen, hiess es weiter. Das JSG setze jedoch Verhältnismässigkeit genauso voraus wie die Achtung des Wolfes als Teil des Ökosystems Wald sowie die weitere Stärkung des Herdenschutzes.

Wolfsschützer sehen Unvereinbarkeit mit Berner Konvention

Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) hatte Ende November Gesuche aus fünf Kantonen bewilligt, insgesamt zwölf Wolfsrudel vollständig abzuschiessen. Grundlage war eine Änderung der Jagdverordnung. Im Wallis und in Graubünden haben allerdings Tierschutzorganisationen mit Beschwerden eine Aufschiebung von Abschüssen erwirkt.

Wolfsschutz-Kreise sehen in den Abschüssen eine Unvereinbarkeit mit der Berner Konvention, die die Schweiz unterzeichnet hat. Die Konvention ist ein Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume.

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