Thurgauer Küchenriese in der Krise: Löhne bleiben aus
Küchenhersteller Forster steckt in finanziellen Schwierigkeiten und beantragt Nachlassstundung. Die Mitarbeiter von Forster warten auf ihre April-Löhne.

Der Verwaltungsrat des in einer finanziellen Krise steckenden Thurgauer Küchenherstellers Forster hat am Freitagabend einem Gesuch um provisorische Nachlassstundung zugestimmt. Zudem soll das Unternehmen unter Aufsicht eines Sachwalters saniert werden. Das Bezirksgericht Arbon TG muss nun entscheiden.
Firmensprecher Sven Bradke bestätigte am Samstag der Nachrichtenagentur Keystone-SDA einen entsprechenden Bericht des «St. Galler Tagblatts». Mit dem Entscheid kam der fünfköpfige Verwaltungsrat einer Forderung der Gewerkschaft Unia nach.
Mitarbeiter warten auf April-Löhne
Ansonsten sei die Lage unverändert, hiess es von Bradke weiter. Die rund 135 Mitarbeitenden der Forster Swiss Home AG in Arbon TG warten also noch immer auf ihre April-Löhne.
Die ausstehenden Lohnzahlungen hätten eigentlich am Mittwoch ausbezahlt werden sollen. Das versprach die Geschäftsleitung an einer Mitarbeiterinfo, «was aber leider nicht geschah», wie Bradke damals zu Keystone-SDA sagte. Eine zuvor erzielte Einigung mit neuen Finanzpartnern sei offenbar nicht umgesetzt, beziehungsweise nicht erfüllt worden.
Nachlassstundung als Rettungsanker
Die Nachlassstundung ist ein Instrument des schweizerischen Sanierungsrechts. Es gibt einer überschuldeten Firma Zeit, um mit ihren Gläubigern einen Nachlassvertrag auszuhandeln und so einen Konkurs zu vermeiden. Während der Nachlassstundung können Betreibungen gegen den Schuldner weder eingeleitet noch fortgesetzt werden.