Flugzeugabsturz

    Terroristischer Flugzeugabsturz auf AKW: Aufsicht nennt Details

    Keystone-SDA
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    Brugg,

    Die Schweizer AKWs sind gemäss der Aufsichtsbehörde Ensi bei einem terroristischen Flugzeugabsturz «nicht unzerstörbar». Genaue Details will man nicht nennen.

    AKW Gösgen
    Das AKW Gösgen erzeugt jährlich etwa acht Milliarden Kilowattstunden Strom. - Nau.ch/Werner Rolli

    Das Wichtigste in Kürze

    • Ensi hat neue Angaben zur Sicherheit der Schweizer AKWs vor Terrorangriffen gemacht.
    • Diese seien «nicht unzerstörbar», der Schutzgrad wurde aber erhöht.

    Die Schweizer Atomkraftwerke sind gemäss der Aufsichtsbehörde Ensi bei einem terroristischen Flugzeugabsturz «nicht unzerstörbar». Einzelheiten einer geheimen Analyse zur Gefahr nennt die Aufsichtsbehörde nicht. Es bestehe ein gemeinsames Interesse am Schutz sensibler Daten, hiess es.

    Die Nachrüstungen und Erweiterungen der Notfallmassnahmen hätten den Schutzgrad bezüglich eines vorsätzlichen Flugzeugabsturzes weiter erhöht. Dies hielt Georg Schwarz, stellvertretender Direktor des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats (Ensi), in einem Interview fest. Das Interview wurde auf der Website des Ensi publiziert.

    Analyse nach dem 11. September 2001

    Die Atomaufsichtsbehörde hatte nach den Attentaten vom 11. September 2001 in den USA von den AKW-Betreibern eine vertiefte Analyse verlangt. Dies zur nuklearen Sicherheit bei einem vorsätzlichen Absturz eines Verkehrsflugzeugs auf ein AKW.

    USA gedenken
    23 Jahre sind die Anschläge auf das World Trade Center her. - dpa

    Im August 2018 gab das Ensi bekannt, die AKW erfüllten die Vorgaben des Regelwerks bezüglich eines vorsätzlichen Flugzeugabsturzes. Die detaillierten Daten, Methoden und Resultate zu den Untersuchungen seien klassifiziert.

    Sie würden im Interesse der Massnahmen zur Terrorismusprävention, und damit zum Schutz von Mensch und Umwelt, nicht veröffentlicht.

    Ende 2020 verlangten zwei Personen Einsicht in die geheimen Überprüfungsunterlagen. Es kam mit den Gesuchstellenden zu Verhandlungen, die auf dem Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsgesetz basierten.

    Nicht zu viele Details

    Über das Resultat dieser Verhandlungen informierte Ensi-Vizedirektor Schwarz nun im Interview auf der Ensi-Website. Bei der Analyse seien vom Turpopropflugzeug bis zum Supergrossraumflugzeug (Airbus A380) alle Grössenklassen abgedeckt worden.

    künstliche intelligenz
    Ein Kernkraftwerk im Betrieb. (Symbolbild) - dpa

    Bei den Versuchen in Flugsimulatoren sei ein ganzes Spektrum von Anfluggeschwindigkeiten und -winkeln und den Tankfüllbeständen untersucht worden. Mehr dürfe er dazu nicht bekanntgeben, hält Schwarz fest. Die geforderten Angaben schienen Details zu sein, doch sie seien für die «Optimierung» eines Angriffs relevant.

    «Zu berücksichtigen ist zudem, dass die Untersuchungen auch für Kernkraftwerke in anderen Ländern von Bedeutung sind», wird Schwarz weiter zitiert. «Entsprechend bestehen gegenseitige internationale Verpflichtungen zum Schutz von sabotagerelevanter Information.»

    Mit den Simulatorversuchen seien bezüglich Zielgenauigkeit und Anfluggeschwindigkeiten die Grenzen des fliegerisch Möglichen ausgelotet worden. Diese Daten könnten selbstverständlich nicht veröffentlicht werden.

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