Der St. Galler Kantonsrat hat durch die Zustimmung zu einer Motion die Einrichtung neuer Tempo-30-Zonen auf «verkehrsorientierten Strassen» erheblich beschränkt, sie sind nur noch in Ausnahmefällen möglich.
Tempo 30
Eltern in Wittenbach SG fordern Tempo 30. (Symbolbild) - Nau.ch / Simone Imhof

Der St. Galler Kantonsrat hat mit der Gutheissung einer Motion neue Tempo-30-Zonen stark eingeschränkt. Sie sind auf «verkehrsorientierten Strassen» nur noch in Ausnahmefällen möglich.

Die entsprechende Gesetzesanpassung fehlt allerdings noch. Der Kanton will sich trotzdem bereits an die Vorgaben halten. Dies geht aus der Antwort auf einen Vorstoss hervor.

Die Fraktionen von FDP, Mitte-EVP und SVP hatten im letzten Jahr neue Tempo-30-Zonen in Gemeinden und Städten auf mehreren Ebenen und mit jeweils unterschiedlichen Formulierungen bekämpft.

Es begann im Februar 2023, als die drei Fraktionen eine Motion einreichten. Darin verlangten sie, dass auf Kantons- und Gemeindestrassen erster Klasse «grundsätzlich die bundesrechtlich vorgesehene Höchstgeschwindigkeit» zu gelten hat. Es soll dazu nur noch Ausnahmen geben.

Noch bevor über die Motion entschieden wurde, folgte im August ein Antrag der Kommission, die das Strassenbauprogramm zu beraten hatte.

Der Inhalt: Künftig müssten Lärmsanierungen auf Kantons- und Gemeindestrassen erster Klasse «durch raumplanerische Massnahmen und den Einbau von lärmarmen Belägen erfolgen». Auf Tempo-30- Zonen sei zu verzichten.

Vor Parlamentsentscheiden gestoppt

Über die Motion wie auch den Antrag wurde dann in der Septembersession entschieden. Bereits im August reagierte aber der Kanton und informierte die Gemeinden darüber, dass «aufgrund der unklaren Ausgangslage» bei der Polizei keine Anordnungen für Tempo-30-Zonen auf Kantonsstrassen mehr beantragt werden sollten.

Es wäre «politisch nicht vertretbar gewesen», ungeachtet der unmittelbar bevorstehenden politischen Auseinandersetzung weitere Anordnungen für Geschwindigkeitsreduktionen innerorts zu prüfen, schrieb die Regierung in ihrer in dieser Woche veröffentlichten Antwort auf einen FDP-Vorstoss.

In der Septembersession 2023 setzten dann FDP, Mitte-EVP und SVP zuerst den Antrag und danach auch die Motion durch. Damit muss nun die Regierung eine Gesetzesanpassung ausarbeiten. Und es stellt sich die Frage, wie die Übergangsregelung aussieht.

Tempo 30 nur noch als Ausnahme

Die Antwort findet sich in der Stellungnahme zum FDP-Vorstoss: Tempo 30 auf Kantonsstrassenabschnitten solle «vorläufig lediglich in begründeten Ausnahmefällen» zum Einsatz kommen, gibt die Regierung bekannt. Lärmarme Beläge und andere baulichen und raumplanerischen Massnahmen seien «in jedem Fall vorzuziehen».

Da jedes einzelne Projekt individuell beurteilt werde, könne bis zur Umsetzung der Motion «kein allgemeingültiger Umgang mit Tempo-30-Anträgen» definiert werden. Mit dieser Vorgehensweise sei aber sichergestellt, «dass Tempo 30 in jedem Fall die Ausnahme bleibt», so die Regierung.

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