Mit einer gefälschten italienischen Beurkundung eines EU-konformen Abschlusses im Medizinstudium, erschlich eine falsche Ärztin sich den Eintrag ins Register.
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Eine falsche Ärztin täuschte in Zürich und Bern die Behörden. (Symbolbild) - pixabay /u_1xidl7z2ep
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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine 43-Jährige täuschte mit gefälschten Dokumenten die Behörden.
  • Sie gab sich in Zürich als arbeitssuchende Ärztin aus.
  • Vorher war sie bereits in Stuttgart aufgeflogen.

Mittels gefälschter Urkunden hatte sich eine 43-jährige Ukrainerin mehrfrach als Ärztin ausgegeben. Nachdem ihr Betrug bei einer süddeutschen Klinik herauskam, suchte sie eine Stelle als Medizinerin in Zürich.

Am 13. Oktober 2022 besuchte die Betrügerin das Stadtammannamt Zürich 2. Dort legte sie eine Urkunde vor, die angeblich in Rom für sie ausgestellt worden war. Demnach hätte sie ein EU-konformes Medizinstudium in Süditalien abgeschlossen, wie der «Tagesanzeiger» berichtet.

«Wir können nicht überprüfen, ob das Original echt ist»

Die Fälschung wurde von der Beamtin nicht als solche erkannt und beglaubigt. «Wenn wir die Fälschung bemerkt hätten, hätten wir sie natürlich nicht beglaubigt», sagte die Amtsleiterin Marion Sigg später. «Wir können nicht überprüfen, ob das Original echt ist oder eine Fälschung, wenn diese nicht offensichtlich ist», so Sigg.

Betrügerin wird als staatlich anerkannte Ärztin eingetragen

Die falsche Ärztin reichte ihr Gesuch nach der amtlichen Beglaubigung beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) in Bern ein. Auch dort wurde das Dokument für echt befunden. Die Betrügerin wurde im offiziellen Register für Medizinalberufe als staatlich anerkannte Ärztin eingetragen. 2018 wurde das Register erstellt, um gültige Bewilligungen zu überprüfen und Betrugsversuche auszuschliessen.

Nach der Eintragung im Januar 2023, erhielt das BAG am 20. Februar einen Hinweis. Demnach wurden die vorgezeigten Diplom- und Anerkennungsbestätigungen nie von der eingetragenen Person unterzeichnet.

Knapp 10'000 Franken Strafe

Im Verlauf stellte sich heraus, dass die Ukrainerin nie Medizin studiert hatte, die BAG erstatte Anzeige. Die falsche Ärztin wurde wegen mehrfacher Urkundenfälschung und Erschleichung einer falschen Beurkundung bereits zu einer Geldstrafe verurteilt. Diese beträgt insgesamt knapp 10'000 Franken und teilt sich über unterschiedliche Zeiträume auf.

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