Syngenta: Bund muss Informationen zu Fungizid Chlorothalonil ändern

Das Wichtigste in Kürze
- Der Bund darf keine Informationen zu krebserregenden Folgen von Chlorothalonil verbreiten.
- Das Bundesverwaltungsgericht hiess einen Antrag der Syngenta gut.
Der Agrochemiekonzern Syngenta Agro hat erreicht, dass der Bund Informationen zu möglichen krebserregenden Folgen des Mittels nicht verbreiten darf. Das Bundesverwaltungsgericht hiess einen Antrag der Syngenta gut.
In einer am Donnerstag veröffentlichten Zwischenverfügung erteilt das Bundesverwaltungsgericht dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) klare Anweisungen: Das Bundesamt darf vier verschiedene Abbaustoffe, sogenannte Metaboliten, des Fungizids Chlorothalonil öffentlich nicht als toxikologisch relevant bezeichnen.
Das BLV muss eine im September 2020 an die Kantone versandte Weisung von seiner Webseite entfernen. In dieser wurden Chlorothalonil und Metaboliten dieses Wirkstoffes als toxikologisch relevant eingestuft. Die Einstufung als «relevant» hat Folgen für die Grenzwerte im Grund- und Trinkwasser.
Syngenta: Chlorothalonil wurde 2020 verboten
Als letzte Anweisung schreibt das Bundesverwaltungsgericht dem BLV vor, dem Bundesamt für Umwelt (Bafu) folgendes mitzuteilen: Die Einstufung der Abbaustoffe von Chlorothalonil liege derzeit als Streitfall vor dem Bundesverwaltungsgericht und ein Entscheid darüber stehe aus.
Syngenta Agro stellt Fungizide mit dem Stoff Chlorothalonil her. Die Verwendung wurde per 1. Januar 2020 in der Schweiz verboten. Gegen das Verbot hat der Konzern Beschwerde eingelegt.
Das Unternehmen ist der Ansicht, dass wissenschaftliche Grundlagen für das Verbot fehlen. Diese Frage wird in einem separaten Verfahren behandelt.