An der Uni Bern schrieben Jura-Studenten eine Prüfung, deren Lösungen viele bereits kannten. Deswegen beschloss die Hochschule, dass die Prüfung wiederholt werden muss. Einige Studierende reichten im Anschluss Beschwerden ein.
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Die Universität Bern. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • An der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Uni Bern schrieben Studierende eine Prüfung, deren Lösungen die meisten bereits kannten.
  • Weil die Hochschule danach entschieden hat, dass die Prüfung wiederholt werden muss, haben sieben Studierende Beschwerde eingelegt.
  • Da das Verfahren immer noch nicht abgeschlossen ist, wirft die StudentInnenschaft der Fakultät absichtliche Verzögerung vor.
  • Der Dekan weist diese jedoch zurück.
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An der Uni Bern kam es im Juni dieses Jahres zu einem Prüfungsskandal: Eine Professorin der Rechtsfakultät liess ihre Studenten eine Prüfung schreiben, die beinahe komplett gleich war wie ein Examen, das sie drei Jahre zuvor durchgeführt hatte. Die Uni entschied im Anschluss, dass alle Studierenden die Prüfung wiederholen müssen. Obwohl nur eine Person die Prüfung nicht wiederholt hat, haben sieben Betroffene gegen den Entscheid der Hochschule Beschwerde eingelegt.

Verzögerungstaktik

Das Verfahren ist immer noch hängig. Grund hierfür ist aus Sicht der Studentinnenschaft der Uni Bern (SUB) eine Verzögerungstaktik der juristischen Fakultät. Das Rechtswissenschaftliche Dekanat bat die Universität zwei Mal um Fristverlängerung, um sich zu den Beschwerden zu äussern. «Es ist schon erstaunlich, dass eine Handvoll Studierende im Stande sind, die Fristen einzuhalten, aber eine Universität mit eigener Rechtsabteilung und einer eigenen juristischen Fakultät nicht», meint Jus-Student und SUB-Vorstand Tobias Vögeli.

Zudem sei das schriftliche Verfahren bereits beendet gewesen, als die Uni von der Rekurskommission eine Wiederaufnahme verlangt habe. Nach Vögelis Meinung will die Hochschule verhindern, dass in dieser Sache entschieden wird. Es gehe im Verfahren darum, ob eine staatliche Institution ohne rechtliche Grundlage Dinge anordnen kann und damit davonkommt. Für Vögeli geht es hier um eine Grundsatzfrage.

Dekan dementiert

Der Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, Peter V. Kunz, wehrt sich gegen die Vorwürfe. «Das hat nichts mit Verzögerungstaktik zu tun», sagt er gegenüber der «Berner Zeitung». Fristverlängerungen habe man lediglich verlangt, um korrekt und seriös auf die Rekurse reagieren zu können. Zudem sei das Verfahren zu keiner Zeit abgeschlossen gewesen. Dennoch bedauert Kunz die Unannehmlichkeiten, welche die Studierende erfahren haben.

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