E-Zigaretten

    Stromschlaggefahr: Rückruf von E-Zigaretten-Ladegerät «Golisi S4»

    Keystone-SDA
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    Bern,

    Wegen Stromschlaggefahr ruft der E-Zigarettenanbieter Dampfqueen GmbH das Ladegerät «Golisi S4» für E-Zigaretten zurück.

    E-Zigarette
    Ein Mann dampft eine E-Zigarette. - dpa

    Das Wichtigste in Kürze

    • Der E-Zigarettenanbieter Dampfqueen GmbH ruft ein Ladegerät für E-Zigaretten zurück.
    • Betroffen ist das Ladegerät mit dem LCD-Display «Golisi S4».

    Der E-Zigarettenanbieter Dampfqueen GmbH ruft ein Ladegerät für E-Zigaretten wegen Stromschlaggefahr zurück. Betroffen ist das Ladegerät mit dem LCD-Display «Golisi S4».

    Ein Stromschlag beim Berühren des Ladegeräts könne nicht ausgeschlossen werden, heisst es in der Mitteilung vom Eidgenössischen Starkstrominspektorat (Esti) und Dampfqueen GmbH vom Mittwoch. Der E-Zigaretten-Anbieter geht von etwa 150 verkauften Geräten aus, wie es auf Anfrage beim Hauptsitz in Burgdorf BE hiess.

    Ladegerät Stromschlag
    Die Dampfqueen GmbH ruft das Ladegerät für E-Zigaretten mit LCD-Display «Golisi S4» zurück wegen Stromschlaggefahr. - ESTI

    Dampfqueen GmbH betreibt im Kanton Bern Filialen in Burgdorf, Bern und Thun sowie in Dietikon ZH und Luzern. Es könne jedoch sein, dass weitere Anbieter von E-Zigaretten das Produkt verkauft hätten.

    Vom Produktrückruf betroffen sind die Ladegeräte für E-Zigaretten «Golisi S4 Smart Charger» mit LCD-Display, welche ab 2018 produziert wurden. Die betroffenen Geräte sind mit «Golisi S4» auf der Rückseite des Gerätes gekennzeichnet, wie es in der Mitteilung weiter heisst.

    Isolation nicht ausreichend

    Die elektrische Isolation des Ladegeräts sei nicht ausreichend und entspreche deshalb nicht den Anforderungen der Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse und der europäischen Norm EN 60335.

    Besitzer eines Ladegerät dieses Typs werden gebeten, dieses nicht mehr zu verwenden und in einen Laden der Dampfqueen GmbH in Thun, Bern oder Burgdorf zurückbringen. Gegen Vorlage des Kaufbelegs würden Kunden einen Ersatz erhalten oder der Kaufpreis werde zurückerstattet.

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