Im Februar fiel eine Frau bei einem Unfall von einem Sessellift am Stoos. Dabei wurde sie schwer verletzt. Der Grund scheint nun geklärt.
Unglück beim Sessellift Stoos-Fronalpstock im Kanton Schwyz. (Symbolbild)
Unglück beim Sessellift am Stoos im Kanton Schwyz. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/DPA/SWEN PFÖRTNER

Das Wichtigste in Kürze

  • Im vergangenen Februar kam es zu einem Sessellift-Unfall auf dem Stoos.
  • Dabei fiel eine Frau mehrere Meter tief auf den Boden und verletzte sich schwer.
  • Der Grund für den Unfall scheint nun geklärt.
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Am 10. Februar wehte der Wind in den Schweizer Alpen stark. Viele Skigebiete sahen sich gezwungen, ihre Anlagen stillzulegen.

Auf dem Stoos kam es auch zu Massnahmen: Der Sessellift zum Fronalpstock wurde leergefahren, nachdem die Alarmstufe erreicht worden war.

Doch in der unteren Sektion des Lifts wurde die Warnstufe nicht erreicht. Erst ab einer Windgeschwindigkeit von 60 km/h muss das Transportmittel abgeschaltet werden. An diesem Tag wurden Windspitzen von 55 km/h gemessen. Die Verantwortlichen drosselten deswegen das Tempo des Lifts und stellten den Betrieb nicht vollständig ein.

Schwerer Unfall trotz Sicherheitsmassnahmen am Stoos

Trotz der Vorsichtsmassnahme ereignete sich ein tragischer Unfall: Eine 60-jährige Frau stürzte aus dem Sessellift und zog sich dabei schwere Verletzungen zu, darunter einen Beckenbruch.

Aus einem Bericht der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungstelle (SUST) wurde ersichtlich, dass der Sessel der Frau von einer starken Böe erfasst wurde. Dabei wurde er gegen einen Mast geschleudert, woraufhin die Frau zu Boden stürzte.

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz bestätigte nun gegenüber «TeleZüri» den Wind als Hauptursache für den Unfall am Stoos. Die SUST fügte hinzu, dass der Aufprall des Sessels auf den Mast ausserordentlich heftig gewesen sein muss. Die Mitarbeitenden stellten die Annahme, da Spuren von Hartgummi am Mast hinterlassen worden waren.

Videoaufnahmen liefern weitere Details

Auf Videoaufnahmen war zu sehen, dass die verunglückte Frau ihren Sicherheitsbügel nach dem Einsteigen in den Lift geschlossen hatte. Sie trug jedoch einen Rucksack und sass zwischen zwei Sitzen, ohne ihre Füsse auf der Ablage zu platzieren. Die SUST betitelte dies laut «Luzerner Zeitung» als «nicht ideale Sitzposition». Ob diese zur Ursache des Sturzes am Stoos beitrug, bleibt bisher unklar.

Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft eine Strafuntersuchung eingeleitet. Es soll festgestellt werden, ob das Personal der Stoosbahnen angemessen auf die Windgefahr reagiert hat. Der Verdacht der fahrlässigen schweren Körperverletzung liege auf zwei beteiligten Personen, wie «TeleZüri» berichtet.

«Die Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz hat ein Strafverfahren gegen zwei am Betrieb vom 10. 2. 2024 direkt beteiligte Personen wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung eröffnet», teilte sie TeleZüri mit. Es bleibt abzuwarten, ob weitere Personen in die Untersuchung einbezogen werden müssen.

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