Stadt Zürich

Steiner in definitiver Nachlassstundung

Keystone-SDA
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Zürich,

Das Zürcher Bezirksgericht hat für Steiner AG die definitive Nachlassstundung gewährt.

Spital Wetzikon
Das GZO Spital Wetzikon, fotografiert im April 2024 in Wetzikon. - keystone

Das Bezirksgericht Zürich hat die provisorische Nachlassstundung für die Steiner AG in eine definitive überführt. Der Zahlungsaufschub um sechs Monate dauert bis zum 7. August 2025, wie aus einer Mitteilung des Schweizerischen Handelsamtsblatts (SHAB) vom Freitag hervorgeht.

Der Immobiliendienstleister war ab Juni 2024 in provisorischer Nachlassstundung. Hintergrund für den Stundungsantrag ist laut früheren Meldungen ein Liquiditätsengpass. Steiner erklärte diesen seinerzeit mit «unvorhersehbaren Entwicklungen» im Zusammenhang mit «einigen wenigen Bauprojekten» im Zuge des Ausstiegs aus dem Generalunternehmer-Geschäft.

Konflikt mit Spital Wetzikon

Der Konzern liegt insbesondere mit dem Spital Wetzikon quer, bei dem die Arbeiten am Neu- und Erweiterungsbau vergangenen Mai eingestellt wurden. Dies als Folge der Kündigung der Steiner AG als Generalunternehmerin. Der Neubau war erst zu 70 Prozent fertig.

Der Spitalbetreiberin GZO (Gesundheitsversorgung Zürcher Oberland) war Ende 2024 ebenfalls die definitive Nachlassstundung gewährt worden. Sie kritisierte die ausgestiegene Generalunternehmerin Steiner scharf.

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