Steiner AG reicht Gesuch um provisorische Nachlassstundung ein
«Unvorhersehbare Entwicklungen» mit «einigen wenigen Bauprojekten» zwingen die Steiner AG zur Aufgabe eines Gesuchs für eine provisorische Nachlassstundung.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Steiner AG hat ein Gesuch zur provisorischen Nachlassstundung eingereicht.
- Der Immobiliendienstleister begründet dies «unvorhersehbaren Entwicklungen».
- Vor allem der Konflikt mit dem Spital Wetzikon sorgte für eine Liquiditätsengpass.
Der Zürcher Immobiliendienstleister Steiner hat beim Bezirksgericht Zürich ein Gesuch für eine provisorische Nachlassstundung eingereicht. Hintergrund sei ein Liquiditätsengpass, der die Geschäftstätigkeit gefährdet habe.
Steiner erklärt den Liquiditätsengpass am Donnerstag. In einem Communiqué mit «unvorhersehbaren Entwicklungen» im Zusammenhang mit «einigen wenigen Bauprojekten» im Zuge des Ausstiegs aus dem Generalunternehmer-Geschäft.
Zoff mit Spital Wetzikon
Der Konzern lag insbesondere mit dem Spital Wetzikon quer, wo die Arbeiten am Neu- und Erweiterungsbau eingestellt worden waren. Dies als Folge der Kündigung der Steiner AG als Generalunternehmerin.
Die Spitalbetreiberin Gesundheitsversorgung Zürcher Oberland (GZO) AG steht seit Anfang Mai selber in Nachlassstundung. Sie kritisierte die ausgestiegene Generalunternehmerin Steiner Mitte Mai scharf. Dass das Bauunternehmen den Vertrag gekündigt habe, sei widerrechtlich, erklärte die GZO seinerzeit.