Die Gemeinde Stäfa ZH prüft mehrere Möglichkeiten zur Unterbringung von Flüchtlingen. Darunter auch eine Zeltstadt im Gebiet Geimoos.
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Ein Containerbau für rund 50 ukrainische Flüchtlinge steht in Stäfa. (Archivbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Gemeinde Stäfa ZH benötigt mindestens 70 zusätzliche Plätze für Geflüchtete.
  • Aufgrund eines Gerichtsurteils muss sie alle Möglichkeiten zur Unterbringung prüfen.
  • Darunter fällt auch eine Zeltstadt in der Nähe der Schule Obstgarten.
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Für die Gemeinde Stäfa ZH erhöht sich die Asylquote am 1. Juli von 1,3 auf 1,6 Prozent der Wohnbevölkerung.

Die Anzahl der aufzunehmenden Personen steigt damit um 45 Menschen auf 240 an. Der Wohnraum nimmt gleichzeitig jedoch ab – unter anderem aufgrund Nutzungsänderungen, Renovierungen und Überbauungen.

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Wie die «Zürichsee-Zeitung» berichtet, geht die Gemeinde von mindestens 70 zusätzlich benötigten Plätzen für Flüchtlinge aus. Die Angelegenheit sei «sehr dringlich»: «Wir befinden uns tatsächlich in einer Stresssituation», äussert Sozialvorsteher David Dubach.

30'000 Franken zur Abklärung der Möglichkeiten

Deshalb teilte die Gemeinde Stäfa nun die «Abklärungen zur Schaffung von Asylunterkünften» mit.

Dabei kommt auch eine Zeltstadt für Flüchtlinge in Betracht. Diese befände sich im Gebiet Geimoos nahe der Schulanlage Obstgarten.

Zur Prüfung möglicher Unterbringungen hat der Gemeinderat 30'000 Franken bewilligt. Damit sollen Eignungen, Kapazitäten und Kosten etwaiger Unterkünfte analysiert werden.

Gebundene Ausgabe: Kriterien nicht erfüllt

Zwar gäbe es eine gültige Baubewilligung für eine vorübergehende Asylsiedlung in Uerikon an der Schoorenstrasse. Doch ein Urteil des Verwaltungsgerichts aus vergangenem Herbst zur Gemeinde Fällanden macht die Prüfung – auch einer Zeltstadt – notwendig: Das Verwaltungsgericht rügte damals Fällandens Gemeinderat, weil dieser 1,5 Millionen Franken als gebundene Ausgabe für den Erwerb von Asylcontainern bewilligte.

Für eine gebundene Ausgabe muss allerdings unter anderem das Kriterium des mangelnden Entscheidungsspielraums bezüglich des Standorts gegeben sein. Laut Gericht hätte die Gemeinde jedoch alternative Unterbringungsmöglichkeiten und demnach Handlungsspielraum.

Neben der Zeltstadt werden auch die Umnutzung des Sonnenwies-Saals sowie der Zivilschutzanlage beim Alterszentrum Lanzeln geprüft. Eine ernsthafte und umfassende Abklärung sei man den Steuerzahlenden dabei schuldig.

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