Stadt Zürich einigt sich mit Sprayer von Zürich Harald Naegeli
Ein Kunstwerk zur Wiedergutmachung: Der als «Sprayer von Zürich» bekannt gewordene Harald Naegeli hat der Stadt Zürich am Dienstag ein Bild überreicht. Der Akt demonstriert die aussergerichtliche Einigung, welche die Stadt mit ihrem berühmten Sorgenkind erzielt hat.

Das Wichtigste in Kürze
- Harald Naegeli schenkt der Stadt Zürich ein Bild. Als Gegenleistung verzichtet die Stadt auf ihre Forderung.
- Der «Sprayer von Zürich» musste sich letztes Jahr wegen Sachbeschädigung vor dem Zürcher Bezirksgericht verantworten.
- Wegen seinen Graffitis entstand ein Sachschaden von mehreren tausend Franken.
Harald Naegeli, Zürichs berühmtes Sorgenkind, hatte sich im letzten Oktober wegen Sachbeschädigung vor dem Zürcher Bezirksgericht verantworten müssen. Die Staatsanwaltschaft warf dem «Sprayer von Zürich» vor, dass 25 Graffitis an verschiedenen Hauswänden und Mauern in der Zürcher Innenstadt aus seiner Hand stammen.
Das Gericht hatte jedoch kein Urteil gefällt. Die Frage, ob es sich bei Naegelis Graffitis um Sachbeschädigungen oder Kunst im öffentlichen Raum handelt, blieb ungeklärt. Der Einzelrichter riet den Parteien damals, sich aussergerichtlich zu einigen. Dies haben sie nun getan, wie Stadtrat und Künstler am Dienstag demonstrierten.
«Kreative Lösung gefunden»
Naegeli brachte dem Vorsteher des Stadtzürcher Tiefbau- und Entsorgungsdepartements, Filippo Leutenegger (FDP), persönlich in dessen Büro ein Gemälde vorbei. «Wir haben sehr intensive Gespräche geführt und nun eine kreative Lösung gefunden», sagte Leutenegger vor den Medien.
Er werde heute noch den Einzelrichter informieren, dass die Causa Naegeli ad acta gelegt werden könne. «Die Stadt erhält ein Kunstwerk, dafür verzichten wir auf die Forderung», sagte Leutenegger weiter.
Die Kosten für die Entfernung der Graffitis hatte die Staatsanwaltschaft damals auf rund 9200 Franken geschätzt. Sie forderte deshalb eine Busse von 10'000 Franken und eine Geldstrafe von 270 Tagessätzen à 700 Franken.