Staatsanwaltschaft zieht Urteil gegen Bündner Ex-Richter weiter
Die Bündner Staatsanwaltschaft legte Berufung gegen das Urteil gegen einen ehemaligen Richter wegen Vergewaltigung einer Praktikantin ein.

Die Bündner Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil des Regionalgerichts Plessur in einem Prozess gegen einen ehemaligen Richter Berufung eingelegt. Dieser wurde vor einem Jahr unter anderem wegen Vergewaltigung einer Praktikantin für schuldig befunden.
Die Staatsanwaltschaft Graubünden bestätigte auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA einen entsprechenden Bericht des Regionaljournals Ostschweiz von Radio SRF1 vom Freitagmittag. Weshalb das Urteil des Gerichts in Chur weitergezogen wird, bleibt zunächst unklar. Die Begründung der Berufungserklärung erfolge erst vor Obergericht, so der Leitende Staatsanwalt.
Bündner Ex-Richter wegen Vergewaltigung verurteilt
Das Regionalgericht Plessur hatte 2024 einen in Chur angeklagten, ehemaligen Richter des Bündner Verwaltungsgerichts unter anderem wegen Vergewaltigung für schuldig befunden. Zudem verurteilte ihn das Gericht wegen der körperlichen sexuellen Belästigung und der wiederholten Bedrohung einer ehemaligen Praktikantin. Er bekam eine Freiheitsstrafe von 23 Monaten auf Bewährung.
Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe während des Prozesses im Oktober vergangenen Jahres. Die Verteidigung forderte einen vollständigen Freispruch. Die Bündner Staatsanwaltschaft verlangte damals eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren, eine Geldstrafe sowie eine Busse.






