Stadt Luzern

Staatsanwältin spricht von «aussergewöhnlichem» Tierschutzfall

Keystone-SDA
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Luzern,

Die Staatsanwältin hat für das der Tierquälerei bezichtigte Luzerner Rinderhalterpaar bedingte Freiheitsstrafen gefordert. Sie hätten über längere Zeit gravierend gegen das Tierschutzgesetz verstossen.

Luzerner Krimialgericht
Das Kriminalgericht des Kantons Luzern am Alpenquai in der Stadt Luzern am Donnerstag, 2. Juli 2020. (Archivbild) - Keystone

Es sei ein aussergewöhnlicher Tierschutzfall, sagte die Staatsanwältin am Mittwoch in ihrem Plädoyer. Es gehe nicht um versteckte Mängel oder um ein einzelnes ungenügend gepflegtes Tier. Vielmehr seien wiederkehrende Missstände auf mehreren Höfen dokumentiert. Das Tierwohl sei finanziellen Interessen untergeordnet worden.

Das Ehepaar hielt auf sieben Höfen rund 600 Rinder. Weder die beiden Beschuldigten noch die osteuropäischen Angestellten verfügten gemäss der Staatsanwältin über eine anerkannte Ausbildung. Wer eine so grosse Zahl an Tieren halte, trage Verantwortung, sagte sie.

Viele Tiere waren in der Darstellung der Anklage verschmutzt und lahmten wegen der vernachlässigten Klauenpflege. Kranke Kälber, die an Durchfall litten, wurden nicht behandelt. 31 vernachlässigte Rinder wurden behördlich beschlagnahmt, 23 davon mussten geschlachtet werden.

Der Mann habe sich täglich auf seinen Landwirtschaftsbetrieben aufgehalten, sagte die Staatsanwältin. Er habe den Überblick gehabt und die Möglichkeit, Missstände zu beheben.

Die Frau sei als Tierhalterin registriert gewesen und habe ebenfalls Verantwortung getragen, erklärte die Staatsanwältin. Sie habe auch Kenntnisse von den amtlichen Beanstandungen gehabt.

Nachkontrollen zeigten keine Besserung, trotz entsprechenden amtlichen Verfügungen, wie die Staatsanwältin ausführte. Eine Kontrolle versuchte der Beschuldigte handgreiflich zu verhindern. Zudem wird ihm ein Verstoss gegen das Gewässerschutzgesetz zur Last gelegt.

Für den vorbestraften Beschuldigten beantragte die Staatsanwaltschaft eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten, eine bedingte Geldstrafe zu 20 Tagessätzen und eine Busse von 15'000 Franken. Ihm fehle die Einsicht in seine Taten, sagte sie.

Die Beschuldigte soll mit 22 Monaten bedingt und einer Busse von 15'000 Franken bestraft werden.

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Kommentare

User #5486 (nicht angemeldet)

Das erste Bild trifft wohl nicht ganz zum Vorwurf?

User #5607 (nicht angemeldet)

Dass es den Rindern nicht gut ging konnte man eindeutig sehen. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass das ohne Vernachlässigen passiert wäre.

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