St. Galler Staatsanwaltschaft bestraft Mann wegen Todesdrohungen

Die St. Galler Staatsanwaltschaft hat gegen einen 58-jährigen Mann wegen Drohungen eine Freiheitsstrafe von vier Monaten ausgesprochen. Der Mann rief die Stadtpolizei an und bedrohte dabei Mitarbeitende der Sozialen Dienste mit dem Tod.

Die Stadtpolizei St. Gallen erhielt von einem Mann Drohungen gegen Mitarbeitende der Sozialen Dienste.
Die Stadtpolizei St. Gallen erhielt von einem Mann Drohungen gegen Mitarbeitende der Sozialen Dienste. - KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER

«Morgen sind diese Leute tot», sagte der Mann am Telefon einer Mitarbeiterin der Einsatzzentrale der Stadtpolizei St. Gallen. «Ich mach mir selber Gerechtigkeit, wenn Sie mir nicht helfen.» Dieser Gesprächsverlauf geht aus einem Strafbefehl der St. Galler Staatsanwaltschaft hervor, welcher der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorliegt.

Der Mann sprach diese Drohung aus, um die für den nächsten Tag geplante Ausweisung aus seiner Wohnung zu verhindern. Damit habe er die Mitarbeitenden der Sozialen Dienste verängstigt und sie zu einer Amtshandlung genötigt beziehungsweise dazu, davon abzusehen. Die Mieterausweisung wurde gemäss Strafbefehl dennoch durchgeführt.

Die Staatsanwaltschaft bestrafte den Mann wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte zu einer bedingten Freiheitsstrafe von vier Monaten. Er verbrachte 50 Tage in Haft, die ihm angerechnet werden. Für die Probezeit von zwei Jahren wird laut Strafbefehl angeordnet, dass eine Bewährungshilfe eingesetzt wird.

Eine bei ihm beschlagnahmte Pistole erhält der Mann nicht zurück. Ausserdem stellt ihm die Staatsanwaltschaft knapp 11'000 Franken in Rechnung. Darin enthalten sind Gebühren, besondere Auslagen und Kosten für die amtliche Verteidigung.

Kommentare

User #3215 (nicht angemeldet)

Sehr gut, maximal bestrafen.

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