St. Gallen

    St. Gallen will mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung

    Die St. Galler Regierung plant eine Revision des Behindertengesetzes, um die Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen zu verbessern.

    Rund 200.000 Menschen mit Behinderungen leben in speziellen Wohneinrichtungen.
    Im Kanton St. Gallen sollen Menschen mit Behinderung künftig selbstbestimmter wohnen können. - Sebastian Gollnow/dpa

    Die St. Galler Regierung hat dem Kantonsrat eine Revision des Behindertengesetzes unterbreitet. Damit soll die Selbstbestimmung beim Wohnen und die Gleichstellung für Menschen mit Behinderung verbessert werden.

    Ziel der Revision des Behindertengesetzes sei eine stärkere Verankerung der UN-Behindertenrechtskonvention in der St. Galler Rechtsordnung, hiess es in einer Mitteilung der Staatskanzlei vom Mittwoch.

    Mit der Vorlage verbessere der Kanton die Situation für die Betroffenen und dämpfte auch das Kostenwachstum.

    Teil der Gesetzesrevision ist ein neues Finanzierungssystem für das Wohnen mit ambulanter Unterstützung. Damit soll ermöglicht werden, dass Menschen mit Behinderung selbständig in der eigenen Wohnung leben können.

    Konkrete Massnahmen zur Verbesserung

    Konkret würden als Erstes die Bedürfnisse der Person durch eine unabhängige Stelle erhoben. Danach könnte der Kanton die benötigten finanziellen Mittel bewilligen. Damit wird eine Verschiebung des Platzbedarfs in Wohnheimen hin zu mehr ambulanten Angeboten erwartet.

    Daraus würden sich Einsparungen bei den Ergänzungsleistungen ergeben. Bis ins Jahr 2034 rechnet der Kanton mit einer Kostendämpfung von 10 Millionen Franken, wie es in der Mitteilung weiter hiess.

    Eine akute Versorgungslücke und eine unsichere Finanzierung bestehen aktuell bei der Betreuung von kleinen Kindern mit Behinderung in Kitas.

    Verbesserungen für Kinder mit Behinderungen

    Künftig sollen die Institutionen für Mehraufwände bei der Betreuung und der Koordination abgegolten werden. Zudem soll das Personal im Umgang mit den Kindern mit besonderen Bedürfnissen geschult werden. Die Finanzierung teilen sich der Kanton und die politischen Gemeinden auf.

    Der Kantonsrat wird die Vorlage voraussichtlich 2026 beraten.

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