Die Speicherdauer für TV-Programme wird dabei von 7 auf 14 Tage verlängert. Darauf haben sich die Nutzerverbände geeinigt.
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Replay-TV: Das zeitversetzte Fernsehen in der Schweiz wird von 7 auf 14 Tage verlängert. (Symbolbild) - sda - Keystone/AP/RICHARD DREW
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Speicherdauer für Reply-TV wird von 7 auf 14 Tage verlängert.
  • Darauf haben sich die Nutzerverbände geeinigt.
  • Ausserdem kann selber ausgewählt werden, wie viel Werbung man anschauen möchte.

Die Verwertungsgesellschaften und die Nutzerverbände Suissedigital und Swissstream haben sich auf einen neuen Tarif geeinigt. Dieser regelt das zeitversetzte Fernsehen in der Schweiz. Die Speicherdauer für TV-Programme wird dabei von 7 auf 14 Tage verlängert.

Ausserdem können die Zuschauerinnen und Zuschauer aus dem Angebot der TV-Verbreiter zukünftig selber wählen, wie viel Werbung sie anschauen wollen. Die neue Regelung tritt per 1. Januar 2022 in Kraft, wie es in einer Mitteilung vom Freitag heisst.

SRG erachtet Verlängerung als nicht angemessen

Im Kontext der Tarifverhandlungen hätten die Nutzerverbände mit Werbung finanzierten TV-Sender gemeinsam nach neuen innovativen Werbeformaten gesucht.

Die SRG erachte die Verlängerung der Replay-Dauer auf 14 Tage für nicht angemessen und sei nicht an der Branchenvereinbarung beteiligt. Trotzdem könnten auch SRG-Programme 14 Tage gespeichert und bei einer Werbung wie bis anhin vorgespult werden.

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Die Replay-Funktion wurde von sieben auf 14 Tage verlängert. - Keystone

Im Communiqué wird daran erinnert, dass es das Parlament abgelehnt habe, das Regime beim Replay TV neu zu regeln. Stattdessen wurde dazu aufgerufen, den Konflikt um die TV-Werbung unter den involvierten Parteien einvernehmlich zu klären. In den vergangenen 18 Monaten habe eine «zukunftsweisende Lösung» entwickelt werden können.

Diese berücksichtige ausgleichend die unterschiedlichen Interessen von Zuschauerinnen und Zuschauern, werbefinanzierten TV-Sendern und TV-Verbreitern. Der neue Urheberrechtstarif sei am Donnerstag der Eidgenössischen Schiedskommission für Urheberrechte zur Genehmigung eingereicht worden.

Werbe-Angebot kann selbst ausgewählt werden

Die Zuschauerinnen und Zuschauer können neu TV-Sendungen anschauen, die bis zu 14 Tage zurückliegen. Bisher war die Möglichkeit zur Aufzeichnung von TV-Programmen auf 7 Tage begrenzt. Das im Replay-TV zur Verfügung stehende Programmangebot verdoppelt sich damit für Zuschauerinnen und -zuschauer.

Die Zuschauerinnen und Zuschauer können zudem selbst wählen, wie viel Werbung sie im Replay anschauen wollen. Aufgrund des neuen Urheberrechtstarifs ist es möglich, dass die TV-Verbreiter Replay-Angebote mit stark reduzierter Werbung oder sogar ohne Werbung anbieten.

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Die Kunden entscheiden neu auch selbst, wie viel Werbung zwischen dem eigentlichen TV-Programm sie schauen möchten. - Keystone

Der gefundene Kompromiss sieht für die TV-Sender demgegenüber neu die Möglichkeit zur Vermarktung einer Start-Werbung.

Zudem müssen die Zuschauerinnen und Zuschauer beim Einstieg ins Replay-TV nicht mehr bis zum Start manuell vorspulen. Sie sind neu nach der Start-Werbung automatisch am Anfang des gewünschten Replay-Programms. Ebenso können sie nach dem Abspielen der kurzen Werbespots direkt zum Programm springen.

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