Sortiment in Lebensmittelläden bleibt nun doch beschränkt

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    Bern,

    Das Sortiment in Lebensmittelläden bleibt nun doch eingeschränkt. Das hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden. Er ist damit auf seinen Entscheid von vergangener Woche zurückgekommen.

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    Ein Mann befindet sich in einem Lebensmittelladen. (Symbolbild) - Keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Das Sortiment in Lebensmittelläden bleibt nun doch eingeschränkt.
    • Eine vergangene Woche angekündigte Lockerung hatte Fragen aufgeworfen.

    Güter des täglichen Bedarfs und weitere Güter sollten verkauft werden dürfen, sofern sie sich auf der Verkaufsfläche der Lebensmittelläden befinden.

    Dieser Entscheid habe viele Fragen aufgeworfen. So unter anderem zur Umsetzung bei grossen Detailhändlern und zur Ungleichbehandlung gegenüber den Fachgeschäften, schreibt der Bundesrat.

    Weiterhin keine Maskenpflicht beim Einkaufen

    Eine allgemeine Maskentragpflicht will er mit der schrittweisen Lockerung der Corona-Massnahmen weiterhin nicht einführen. Masken sollen aber in gewissen Branchen zum Einsatz kommen.

    Coronavirus Maske
    In der Schweiz gibt es in zwei Kantonen eine Maskenpflicht beim Einkaufen. - dpa

    Diese müssen Schutzkonzepte erarbeiten, wenn der Betrieb wieder aufgenommen werden soll. Das Tragen einer Maske könne darin empfohlen oder vorgesehen werden, schreibt der Bundesrat.

    Der Bevölkerung empfiehlt er, weiterhin die geltenden Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. Masken schützten primär die anderen Menschen und nur in geringem Mass die Person, die sie trage. Deshalb kämen solche nur ergänzend zu den Distanz- und Hygieneregeln zum Einsatz.

    Beschaffung von Masken in Eigenverwantwortung

    Für die Beschaffung von Masken sind das Gesundheitswesen, Unternehmen und Privathaushalte grundsätzlich selber verantwortlich. Ab nächster Woche wird die Armeeapotheke aber während zwei Wochen täglich eine Million Hygienemasken an Detailhändler abgeben.

    Zudem unterstütze der Bund soweit möglich die Beschaffung subsidiär. Dies, falls über die normalen Kanäle der Bedarf nicht gedeckt werden kann, schreibt der Bundesrat. Die Armeeapotheke hat bisher 21 Millionen Hygienemasken an die Kantone verteilt. Die aktuellen Lagerbestände des Bundes umfassen 18 Millionen Hygiene- und 1,2 Millionen FFP2-Masken.

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