Auf Solothurner Angler könnten neue Pflichten zukommen. Ein Gesetzesentwurf sieht vor, dass sie Hegearbeiten durchführen oder eine Gebühr entrichten müssen.
Fischer
Im Kanton Solothurn sollen Fischer bald die Gewässer pflegen oder eine Ersatzgebühr zahlen. (Symbolbild) - Pexels /@Çağatay Demir

Das Wichtigste in Kürze

  • Angler mit Jahrespatent könnten dazu verpflichtet werden, Hegearbeiten durchzuführen.
  • Ansonsten könnte eine Ersatzabgabe zwischen 20 und 100 Franken fällig werden.
  • Dadurch soll der Bestand an einheimischen Fischen und deren Lebensraum gefördert werden.
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Im Kanton Solothurn könnte sich bald eine Änderung für Angler abzeichnen: Wer ein Jahrespatent zum Fischen erwirbt, soll sich um die Pflege der Gewässer kümmern. Alternativ wäre eine zusätzliche Gebühr zu entrichten.

Ein neuer Gesetzesentwurf sieht vor, dass Inhaber eines Jahrespatents zu Hegearbeiten verpflichtet werden. Hegearbeiten sollen die natürliche Vielfalt von Fischen und ihren Lebensräumen fördern, etwa durch den Einbau von Totholzstrukturen.

Fischereivereine und ihre Rolle

Nach Aussage von Christian Dietiker, dem Präsidenten des Solothurner Fischereiverbandes, gegenüber «SRF» sind Hegearbeiten eine Schlüsselaufgabe der Fischereivereine.

Derzeit zählen die Solothurner Fischereivereine rund 700 Mitglieder. Eine ähnliche Anzahl von Personen löst ein Jahrespatent ohne Vereinsmitgliedschaft.

Die Ersatzabgabe

Für Fischer, die keine Hegearbeiten durchführen, könnte eine Ersatzabgabe zwischen 20 und 100 Franken eingeführt werden. Die genaue Höhe dieser Abgabe wird noch in einer Verordnung festgelegt. Die Einnahmen aus dieser Abgabe würden den Fischereivereinen für ihre Arbeit an den Bächen zugutekommen.

Christian Dietiker begrüsste den Gesetzesvorschlag.

Das Solothurner Fischereigesetz wird derzeit überarbeitet. Bis Ende August läuft die Vernehmlassung zu diesem Thema.

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