Das Luzerner Kriminalgericht hat einen Taxifahrer zu sieben Jahre Haft verurteilt. Er hat sich an Kundinnen vergangen und eine Frau vergewaltigt.
Sieben Jahre muss der Taxifahrer ins Gefängnis.
Sieben Jahre muss der Taxifahrer ins Gefängnis. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Luzerner Taxifahrer muss sieben Jahre ins Gefängnis.
  • Er hat sich an mehreren Frauen sexuell vergangen, eine Frau hat er vergewaltigt.

Ein Luzerner Taxifahrer ist vom Kriminalgericht schuldig gesprochen worden, sich an Kundinnen sexuell vergangen und eine von ihnen vergewaltigt zu haben. Das Gericht verurteilte den Mann, wie von der Staatsanwaltschaft beantragt, zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren.

Die Opfer des Taxifahrers waren junge, alkoholisierte Frauen, die nachts mit dem Taxi nach Hause fahren wollten. Zur Last gelegt wurden ihm sechs solche Fälle aus den Jahren 2010, 2012 und 2016, in fünf Fällen wurde er vom Kriminalgericht schuldig gesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Gemäss des am Donnerstag noch ohne Begründung publizierten Urteils wurde der 45-jährige Pakistani wegen Vergewaltigung, fünffacher sexueller Nötigung und dreifacher Entführung schuldig gesprochen. Weil der Beschuldigte HIV-positiv ist, machte er sich gegenüber dem Vergewaltigungsopfer und seiner Gattin, die nichts von der Infektion wusste, der versuchten schweren Körperverletzung schuldig. Angesteckt wurden die beiden Frauen nicht.

Mit DNS-Spuren überführt

Die vergewaltigte Taxikundin, eine 18-jährige australische Austauschstudentin, war das letzte Opfer des Beschuldigten. Zwei Monate später wurde der Taxifahrer festgenommen und dank DNS-Tests der anderen Taten überführt. Das Gericht sprach den Beschuldigten für diese schwerste und letzte Tat der Vergewaltigung, der sexuellen Nötigung sowie der versuchten schweren Körperverletzung schuldig. Vom Vorwurf der Entführung wurde er aber freigesprochen.

Vier weitere junge Frauen nötigte der Taxifahrer sexuell. Er berührte die Opfer, die auf dem Beifahrersitz sassen, an Brust, Beinen und Unterleib, teilweise auch unter der Wäsche. Bei dreien dieser Fälle machte er sich durch das Abweichen von der Route auch der Entführung schuldig. Das Gericht folgte hier durchgehend den Anträgen der Staatsanwältin.

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