Das Thurgauer Obergericht hat einen Sexualtäter wegen Übergriffen an einem Mädchen zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt. Sechs Monate davon soll der Verurteilte absitzen. Das letzte Wort hat das Bundesgericht.
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Die Hand eines Kindes greift nach der Oberfläche eines Tisches. - Keystone
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Der Entscheid des Obergerichts vom 12. Juni ist nicht rechtskräftig. Der Schweizer habe seine Verurteilung wegen wiederholter sexueller Handlungen mit einem Kind, Vergewaltigung und sexueller Nötigung ans Bundesgericht weitergezogen, teilte das Thurgauer Obergericht am Mittwoch mit.

Die Gerichtsverhandlungen hatten aus Gründen des Opferschutzes unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden. Das traumatisierte Opfer habe erst viele Jahre nach dem letzten Übergriff Anzeige erstattet, heisst es.

Die sexuellen Handlungen hatten begonnen, als das Mädchen rund siebenjährig und der Täter gut zwölf Jahre alt waren. Alle Handlungen, die der Beschuldigte bis zu seiner Volljährigkeit beging und später auch zugab, seien zum Zeitpunkt der Anzeige bereits verjährt gewesen, schreibt das Gericht.

Laut dem Opfer und der Anklage soll sich der Mann aber auch nach seinem 18. Geburtstag noch über ein Dutzend Mal an dem damals 13-jährigen Mädchen vergangen haben. Diese Vorwürfe bestritt er. Das Bezirksgericht und später das Obergericht hielten jedoch die Aussagen des Opfers für glaubhaft.

Das Obergericht ging bei seinem Urteil von einem schweren Verschulden des Täters aus. Es berücksichtigte aber auch strafmildernd, dass die Taten, die der Mann nach seiner Volljährigkeit beging, schon bald verjährt wären, nach einer Frist von 15 Jahren.

Gemäss dem Urteil muss der Beschuldigte dem Opfer 20'000 Franken Genugtuung und nochmals knapp 20'000 Franken Schadenersatz zahlen. Das letzte Wort in diesem Fall wird das Bundesgericht haben.

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