Seit vereinfachtem Verfahren rund 3000 Geschlechtseinträge geändert

Keystone-SDA
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Bern,

574 Menschen haben im letzten Jahr ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister ändern lassen. Möglich ist das seit 2022. Der Bund erhob diese Daten im vergangenen Jahr folglich zum vierten Mal. Die provisorischen Ergebnisse wurden am Donnerstag veröffentlicht .

Ab 16 Jahren können Personen in der Schweiz ohne Einwilligung der Eltern oder gesetzlicher Vertreter beim Zivilstandsamt eine Änderung des Geschlechts und des Vornamens beantragen. (A...
Ab 16 Jahren können Personen in der Schweiz ohne Einwilligung der Eltern oder gesetzlicher Vertreter beim Zivilstandsamt eine Änderung des Geschlechts und des Vornamens beantragen. (A... - KEYSTONE/LAURENT GILLIERON

Gemäss dem Bundesamt für Statistik (BFS) wurde der Geschlechtseintrag im vergangenen Jahr 312 Mal von «Mann» zu «Frau» geändert. Umgekehrt wurden 262 Einträge angepasst.

Mit 120 wurden die meisten Änderungen im Kanton Zürich vollzogen. In Appenzell Innerrhoden gab es keine. Mehr als die Hälfte (56 Prozent) wurde laut BFS von unter 25-Jährigen beantragt, wobei Personen unter 16 Jahren die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertretung brauchen.

Das Schweizer Personenregister kennt die Geschlechter männlich und weiblich. Der Eintrag erfolgt bei Geburt und ist obligatorisch – muss also auch dann vorgenommen werden, wenn das Geschlecht nicht eindeutig zugeordnet werden kann. Gegen einen dritten Geschlechtseintrag oder den Verzicht darauf hatte sich der Bund 2022 ausgesprochen.

Jedes Jahr werden zwanzig bis hundert Kinder in der Schweiz geboren, deren biologisches Geschlecht nicht eindeutig bestimmt werden kann. Wie viele trans Menschen in der Schweiz leben, ist offiziell nicht bekannt. Die Organisation «Transgender Network Switzerland» verweist auf Schätzungen aus dem Ausland – die liegen zwischen 26'400 und 740'000 Personen.

Seit dem 1. Januar 2022 kann die Änderung des Geschlechtseintrags im Personenregister mit einer Erklärung beantragt werden. Diese Erklärung muss beim Zivilstandesamt hinterlegt werden. Vor 2022 musste diese Änderung in einem Gerichtsverfahren erstritten werden.

Die Änderung dieser Praxis sei der letzte Schritt in einem langen und schmerzhaften Prozess, sagte Bundesrätin Karin Keller-Sutter 2020.

Die meisten Änderungsanträge wurden kurze Zeit nach Inkrafttreten der neuen Vorgabe bewilligt: 2022 wurden 1117 Geschlechtseinträge im Personenregister angepasst, 2023 insgesamt 713.

Seither hat sich die Anzahl der jährlichen Änderungen auf ein Niveau von rund 600 Fällen pro Jahr eingependelt, teilte eine Sprecherin auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit. Der Anteil junger Menschen unter 25 Jahren sei dabei über die Zeit hinweg relativ stabil geblieben.

Kommentare

User #1063 (nicht angemeldet)

Ich will mich als Katze umändern lassen, die muss keine Steuern zahlen

User #4309 (nicht angemeldet)

Wenn es Leuten von Links langweilig ist, sieht man da als bestes Beispiel

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