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    Schweizerische Bundesbahnen erteilen Mieterlass für Betriebe

    Keystone-SDA
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    Bern,

    Wegen der Coronakrise erlässt die SBB den Läden und Gastrobetrieben an den Bahnhöfen teilweise die Miete.

    Schweizerische Bundesbahnen
    Die Schweizerische Bundesbahnen unterstützen die nationale Klima-Demo mit Spartickets. - Keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Während der Dauer des Lockdowns müssen Betriebe an Bahnhöfen keine Miete zahlen.
    • Betriebe, die offen bleiben erhalten eine Mietzinsreduktion.

    Die Schweizerischen Bundesbahnen kommen ihren Mietern entgegen: Geschäfte, die wegen der Coronakrise von behördlichen Schliessungen betroffen sind, zahlen für die Dauer des Lockdowns keine Miete. Das sind primär Laden- und Gastrobetriebe in den Bahnhöfen, wie die SBB am Dienstag mitteilten.

    Betriebe, die offen bleiben durften, erhalten Mietzinsreduktionen, deren Höhe vom Umsatzrückgang abhängt. Von den Mietzinsreduktionen ausgeschlossen sind Mieterinnen und Mieter von Büro- und Wohnflächen, wie es weiter heisst.

    Schweizerische Bundesbahnen melden Rückgang der Mieteinnahmen

    Die SBB erwarten 2020 wegen der Kulanzmassnahmen einen Rückgang der Mieteinnahmen in der Höhe eines mittleren zweistelligen Millionenbetrags. So heisst es auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA bei der Medienstelle der Schweizerische Bundesbahnen.

    Insgesamt werden die Mietzinse bei über 1200 Mietverträgen für die Lockdownphase angepasst. Je nach Nutzung dauert diese Phase voraussichtlich bis zum 8. Juni 2020.

    Schweizerische Bundesbahnen
    Die Schweizerische Bundesbahnen erteilen einen Mieterlass für während der Corona-Krise. - keystone

    Mit dieser Regelung wollen die SBB ihre «Geschäftsmieterinnen und -mieter unterstützen. Zu deren Planungssicherheit und Liquidität beitragen und die teils langjährigen Geschäftsbeziehungen würdigen». Die betroffenen Geschäfte werden in den kommenden Tagen kontaktiert, die Läden müssen die Mietzinsreduktion nicht beantragen.

    Zahlungsfrist um 60 Tage verlängert

    Wie es weiter heisst, seien die SBB ihren Mietern bereits unmittelbar nach dem Lockdown mit Sofortmassnahmen entgegengekommen. So wurde die Zahlungsfrist für Mietzinse ab März 2020 um 60 Tage verlängert. Zudem wurden die Mindestöffnungszeiten für sämtliche Geschäfte aufgehoben.

    Die SBB nahmen vor der Coronakrise insgesamt rund 550 Millionen Franken an Mieten ein. Darin eingeschlossen sind die Mieterträge aus Geschäftsliegenschaften, darunter Läden und Restaurants, Büroflächen und Wohnungen. Wie sich die verminderten Erträge auf das Gesamtergebnis der SBB auswirken, könne man zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen.

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