Schweizer Börse: Bund bereit zur Aktivierung der Schutzmassnahme

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    Bern,

    Wird die auslaufende Anerkennung der Börsenäquivalenz nicht verlängert, aktiviert der Bund die geplante Massnahme zum Schutz der Schweizer Börse.

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    Entsprechend ihrer Prioritäten bei ihrer Kapitalallokation und Wachstumsstrategie werde SIX nicht an der von Worldline angekündigten Kapitalerhöhung teilnehmen. (Symbolbild) - keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Ende Juni läuft die Anerkennung der Börsenäquivalenz aus.
    • Die Europäische Kommission hatte sie der Schweiz befristet gewährt.
    • Wird diese nicht verlängert, wird die geplante Massnahme zum Schutz der Börse aktiviert.

    Dass die Anerkennung doch noch verlängert wird, zeichnet sich bislang nicht ab: Die EU-Kommission hatte vor Wochenfrist festgestellt, beim institutionellen Rahmenabkommen mangle es an Fortschritt. Ohne Verlängerung läuft die Anerkennung der Gleichwertigkeit der Schweizer Börsenregulierung am 30. Juni automatisch aus.

    Damit würden Aktienhändler aus der EU vom Schweizer Aktienhandel abgeschnitten. Für diesen Fall hatte sich die Schweiz bereits letztes Jahr gewappnet, bevor die EU die Anerkennung befristet verlängerte. Der Bundesrat verabschiedete damals eine Verordnung, die es der Schweiz ermöglicht, Handelsplätzen in der EU die Anerkennung zu verweigern.

    Schweizer Börse schützen

    Am Montag teilte das Finanzdepartement (EFD) mit, es werde die Massnahme aktivieren, falls die EU-Kommission die Anerkennung nicht verlängere. Mit dieser Information wolle es Klarheit für die Marktteilnehmer schaffen, schreibt das EFD.

    Handelsplätze in der EU wäre es damit untersagt, den Handel mit Aktien von Schweizer Gesellschaften anzubieten oder zu ermöglichen. Der Bundesrat hatte bereits bei der Planung der Massnahme betont, dass es sich nicht um eine Vergeltungsmassnahme handle.

    Das Finanzdepartement bekräftigte dies am Montag: Eine Aktivierung der Schutzmassnahme diene einzig dazu, die Funktionsweise der Schweizer Börseninfrastruktur zu schützen, schreibt es. Hauptziel der Massnahme ist, dass der Handel mit Schweizer Aktien in der EU deutlich abnimmt.

    Gestützt auf die Verfassung

    Wenn Schweizer Aktien nicht «systematisch und regelmässig» an EU-Handelsplätzen gehandelt werden, benötigt die Schweizer Börse keine Gleichwertigkeitsanerkennung. Dies gemäss der EU-Finanzmarktverordnung (MiFIR). Die EU-Händler könnten weiterhin an der Schweizer Börse Handel treiben, ohne EU-Recht zu verletzen.

    Ohne die geplante Massnahme könnte das Auslaufen der Äquivalenzanerkennung zu einem Einbruch des Handelsvolumens führen. Mit entsprechenden negativen Auswirkungen für die betroffenen Unternehmen.

    Die «Verordnung über die Anerkennung ausländischer Handelsplätze für den Handel mit Beteiligungspapieren von Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz.» stützt sich direkt auf die Verfassung. Der Bundesrat hat in ausserordentlichen Lagen die Möglichkeit, solche Verordnungen zu erlassen.

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