Die Schweiz lehne die Todesstrafe «unter allen Umständen» ab, schrieb das eidgenössische Amt für auswärtige Angelegenheiten (EDA) am Freitag auf Twitter.
Todesstrafe
Hinrichtungsraum in einem Gefängnis in Lucasville im US-Bundesstaat Ohio. (Archivbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Das EDA kritisiert die vollstreckten Todesstrafen in den USA.
  • Das Departement hat am Freitag auf Twitter Stellungnahme bezogen.
  • Die Schweiz lehne die Todesstrafe «unter allen Umständen» ab, heisst es.

Das Schweizer Aussendepartement hat am Freitag auf zwei in den USA vollstreckte Todesstrafen mit einer Stellungnahme reagiert. Es sei bedauerlich, dass die Praxis der Todesstrafe nach 17 Jahren Unterbrechung auf Bundesebene wieder aufgenommen werde.

Die Schweiz lehne die Todesstrafe «unter allen Umständen» ab und setze sich für die weltweite Abschaffung ein. Dies schrieb das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) im Kurznachrichtendienst Twitter.

Am Donnerstag war in den USA ein auf Bundesebene verurteilter Straftäter per Giftspritze hingerichtet worden. Der Mann war Anfang 2004 wegen Entführung eines Kindes mit Todesfolge zum Tode verurteilt worden. Am Dienstag war bereits in Indiana ein verurteilter Mörder hingerichtet worden.

Keine Hinrichtung auf Bundesebene seit 2003

Während viele US-Bundesstaaten die Todesstrafe vollstrecken, hatte es auf Bundesebene seit 2003 keine Hinrichtung mehr gegeben. Die Todesstrafe wurde seitdem zwar weiter verhängt, aber nicht vollstreckt.

Fälle, in denen Straftäter von Bundesgerichten zum Tode verurteilt wurden, liegen in der Hand der US-Regierung. Justizminister William Barr drang zuletzt darauf, die Hinrichtungen zu vollstrecken. Zuletzt hatte das Oberste Gericht den Weg für die Wiederaufnahme nach einem Streit um die Exekutionsmethode geebnet.

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