Im Streit um 2018 von den USA verhängte zusätzliche Zölle auf Stahl und Aluminium hat die Schweiz Recht erhalten.
Der Handelsstreit war durch die Einführung von US-Sonderzöllen auf Stahl- und Aluminiumimporte entbrannt. Foto: Patrick Pleul
Der Handelsstreit war durch die Einführung von US-Sonderzöllen auf Stahl- und Aluminiumimporte entbrannt. Foto: Patrick Pleul - dpa-infocom GmbH
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Schweiz erringt vor der Welthandelsorganisation (WTO) einen Sieg gegen die USA.
  • Die Zölle auf Stahl und Aluminium der Amerikaner verstossen gegen das Zollabkommen (GATT).
  • Diese wurden 2018 verhängt, das Verfahren dauerte über vier Jahre.

Das Panel der WTO kam zum Schluss, dass die Zoll-Aufschläge gegen das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (Gatt) verstossen. Das teilte das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) am Freitagabend mit.

Die Schweiz habe mit dem Entscheid des Panels der Welthandelsorganisation (WTO) Recht bekommen. Das Verfahren dauerte insgesamt mehr als vier Jahre. Grund dieser Verzögerung war die Covid-19-Pandemie.

Nationale Sicherheit vorgeschoben

Per 23. März 2018 erheben die USA zusätzliche Zölle von 25 Prozent auf auf die Einfuhr bestimmter Stahlprodukte sowie in Höhe von 10 Prozent auf die Einfuhr bestimmter Aluminiumprodukte. Sie begründeten dies mit der nationalen Sicherheit.

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Die Regierung Donald Trump hatte die Zölle auf Aluminium und Stahl erlassen. - GETTY IMAGES NORTH AMERICA/AFP/Archiv

Die Schweiz und acht weitere WTO-Mitgliedsstaaten leiteten 2018 ein Streitbeilegungsverfahren bei der WTO ein. Das Panel der WTO sei der Schweizer Argumentation gefolgt und zum Schluss gekommen, dass die Massnahmen der USA gegen mehrere Bestimmungen des Gatt verstiessen, schrieb das Seco nun. Mit der im Abkommen vorgesehenen Sicherheitsausnahme seien die Zölle nicht zu rechtfertigen.

USA steht sich bei Rekurs selbst im Weg

Die USA können den Bericht des Panels anfechten, wie Rolf Gerspacher, Ressortleiter WTO im Seco, auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagte. Über die Absichten der USA konnte er am Freitag noch nichts sagen.

Ein Rekurs würde nach den Worten Gerspachers praktisch ins Leere laufen. Denn weil die USA die Ernennung von neuen Mitgliedern der Berufungsinstanz blockierten, sei diese für einen allfälligen Rekurs zurzeit nicht funktionsfähig.

Der seit Freitag vorliegende Bericht des WTO-Panels stellt nach Angaben des Seco das Recht der WTO-Mitglieder nicht in Frage, zum Schutz ihrer Sicherheitsinteressen Massnahmen zu ergreifen. Seien gewisse Mindestanforderungen erfüllt, die das WTO-Panel überprüfen könne, hätten die Staaten grossen Handlungsspielraum.

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