Schwamendingen ZH: Parkplatz-Schläger verurteilt
Ein Mann hatte einen 79-Jährigen auf einem Parkplatz in Schwamendingen ZH geschlagen und getreten, woraufhin dieser starb. Der Täter wurde nun verurteilt.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Mann wurde vom Bundesgericht zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.
- Er hatte in Schwamendingen auf einem Parkplatz einen 79-Jährigen geschlagen und getreten.
- Das Opfer starb danach an einem Herzversagen.
Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Mannes wegen fahrlässiger Tötung und einfacher Körperverletzung bestätigt. In einer zunächst verbalen Auseinandersetzung schlug der Verurteilte einen 79-Jährigen auf den Kopf, brachte diesen dadurch zu Fall und versetzte dem Gestürzten einen Tritt in die Hüfte. Das Opfer starb an einem akuten Herzversagen.
Ein rechtsmedizinisches Gutachten ergab, dass das Herzversagen mit grösster Wahrscheinlichkeit durch eine Lungenartherien-Fettembolie verursacht wurde, die eine Folge der Hüftverletzungen gewesen war. Dies geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor.
Es folgt der Sicht des Zürcher Obergerichts, wonach die Hüftverletzungen der Auslöser für das akute Herzversagen waren. Damit habe der zum Tatzeitpunkt 53-jährige Täter durch seine Handlung die Ursache für den Tod des Älteren gesetzt.
Zweiter Sturz
Nicht entscheidend sei, dass der 79-Jährige nach dem Sturz aufstehen konnte, sich der Beschwerdeführer bereits entfernte und das Opfer dann nochmals hinfiel. Hätte sich der Täter korrekt verhalten, wäre die Ursache für das Herzversagen nicht gelegt worden.
Das Obergericht verurteilte den Beschwerdeführer zu einer bedingten Geldstrafe von 360 Tagessätzen zu 30 Franken. Er muss zwei Privatklägern ausserdem Schadenersatz beziehungsweise Genugtuung von total 18'500 Franken zahlen.








