Gegen den Luzerner Jugendlichen, der vor einem Jahr an einem Innerschwyzer Bahnhof mit seiner Schreckschusswaffe herumfeuerte, ist nun das Urteil gesprochen.
Justizia-Figur
Ein junger Mann stand wegen Verstössen gegen das Waffengesetz vor Gericht. (Symbolbild) - AFP

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein junger Mann aus Luzern feuerte im Kanton Schwyz mit seiner Schreckschusswaffe herum.
  • Der Vorfall ereignete sich vor einem Jahr.
  • Jetzt wurde der Mann zu einer Geldstrafe verurteilt.
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Ein junger Mann aus Luzern hat vor einem Jahr mit einer Schreckschusswaffe und Softair-Waffen für Aufsehen gesorgt.

Der damals 20-Jährige verbrachte einen Samstagnachmittag im Frühling mit zwei Freunden in einem Wald im Kanton Schwyz. Sie hatten fünf Softair-Waffen, eine Schreckschusswaffe sowie Munition und Zubehör dabei. Darüber berichtet die «Luzerner Zeitung».

Obwohl der junge Mann wusste, dass diese Waffen meldepflichtig sind, hatte er keine Waffentragbewilligung. Trotzdem schossen sie im Wald mit den Waffen herum.

Schüsse am Bahnhof sorgen für Unruhe

Noch am selben Abend löste der Luzerner an einem Innerschwyzer Bahnhof weitere Aufregung aus. Er feuerte fünf bis sechs Schüsse mit der Schreckschusswaffe ab und «verletzte damit grob Sitte und Anstand», wie es im Strafbefehl steht.

Solche Waffen feuern zwar keine Projektile ab, aber die Platzpatronen erzeugen einen sehr lauten Knall. Zudem übergab er eine Softair-Waffe an einen anderen Mann ohne den vorgeschriebenen schriftlichen Vertrag dafür abzuschliessen.

Geldstrafe und Beschlagnahmung der Waffen

Jetzt wurde der junge Mann schuldig gesprochen. Er hat vorsätzlich gegen das Waffengesetz verstossen, es übertreten und grobe Belästigung begangen. Das Urteil: eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 70 Franken und eine Busse von 720 Franken.

Die Geldstrafe wird bei einer Probezeit von zwei Jahren aufgeschoben. Zusätzlich muss er die Verfahrenskosten von 1800 Franken tragen.

Übrigens: Die Kantonspolizei Schwyz hat alle Waffen, Munition und Zubehör sichergestellt.

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