Die Stimmbevölkerung Schaffhausens gibt grünes Licht für den Bau eines neuen Hallenbads. Die entsprechende Kreditvorlage wurde deutlich angenommen.
Schaffhausen
Die Stadt Schaffhausen. (Archivbild) - keystone
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In der Stadt Schaffhausen kann ein neues Hallenbad gebaut werden. Die Stimmberechtigten von Stadt und Kanton haben den jeweiligen Kreditvorlagen zugestimmt. Auf kantonaler Ebene wurden zudem die Regeln für finanzielle Sondertöpfe verschärft sowie Sofortmassnahmen zur Mindestbesteuerung von Unternehmen genehmigt.

Der kantonale Beitrag von 12 Millionen Franken an den Neubau des Hallenbads KSS wurde mit 77,5 Prozent, beziehungsweise 25'431 Ja-Stimmen gegen 7'391 Nein-Stimmen genehmigt, wie die Staatskanzlei am Sonntag mitteilte. Die Stimmbeteiligung betrug 67,2 Prozent.

Zudem haben die Stimmberechtigten eine Revision des Finanzhaushaltsgesetzes mit 51,8 Prozent gutgeheissen. Es wurden 14'804 Ja-Stimmen und 13'787 Nein-Stimmen gezählt. Seit 2017 können der Kanton und die Gemeinden Reserven bilden, um vorübergehende Schwankungen der Jahresrechnungen auszugleichen oder Grossprojekte zu finanzieren. Die Möglichkeiten zur Bildung solcher Reserven werden nun durch die Revision eingeschränkt.

Ebenfalls zugestimmt haben die Schaffhauser Stimmberechtigten einer Änderung des Steuergesetzes. Der Ja-Stimmenanteil betrug 77,6 Prozent. 22'162 Ja-Stimmen standen 6'385 Nein-Stimmen gegenüber.

Die Gesetzesänderung beinhaltet Sofortmassnahmen im Hinblick auf die international vereinbarte Mindestbesteuerung von 15 Prozent des Gewinns von grossen Unternehmensgruppen. Konkret geht es um eine leichte Gewinnsteuererhöhung für ertragsstarke Unternehmen. Dies führt dazu, dass für diese die Mindestbesteuerung von 15 Prozent erreicht wird.

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