Schaffhauser Kettensägen-Angreifer wird nicht freigelassen

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Schaffhauserland,

Der Mann, der im Juli 2017 in Schaffhausen mit einer laufenden Kettensäge in eine Filiale der Krankenkasse CSS stürmte und zwei Personen verletzte, wird nicht in Freiheit entlassen. Er bleibt in einer stationären Massnahme.

Der Kettensägen-Angreifer von Schaffhausen wird nicht auf freien Fuss gesetzt. Er bleibt bis auf Weiteres in einer stationären Massnahme. (Symbolbild)
Der Kettensägen-Angreifer von Schaffhausen wird nicht auf freien Fuss gesetzt. Er bleibt bis auf Weiteres in einer stationären Massnahme. (Symbolbild) - KEYSTONE/GAETAN BALLY

Das Schaffhauser Obergericht hat die Massnahme für den 59-Jährigen bis im Mai 2030 verlängert, wie aus dem am Mittwoch publizierten Urteil hervorgeht. Dieses ist aber noch nicht rechtskräftig, der Mann kann es noch ans Bundesgericht weiterziehen.

Am 24. Juli 2017 griff der damals 51-Jährige mehrere Mitarbeitende der Krankenkasse an. Zwei Männer wurden durch die Säge verletzt; ein Paar, das sich gerade beraten liess, erlitt einen Schock. Am Tag darauf konnte der Täter verhaftet werden.

Er leidet an einer schweren Form von paranoid-halluzinatorischer Schizophrenie. Er glaubte in seinem Wahn, dass von den Versicherungsangestellten böse Geistkräfte ausgingen, die ihn töten wollten.

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